Grundgesetz – die besten Beiträge

Wie fändet ihr diese Grundgesetzänderung?

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die Religionsausübung ist auf den häuslichen Bereich und Gotteshäuser beschränkt. Dort ist sie voll gewährleistet, sofern die Religionspflege kein Bundes- oder Landesgesetz verletzt. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf das Tragen religiöser Kleidung oder Symbole.

(2a) Religiöse Ausbildung ist nur an entsprechenden Schulen, Universitäten und anderen Ausbildungsstätten gestattet.

(2b) Klagen auf der Basis religiöser Überzeugungen vor regulären Gerichten sind unzulässig.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Aktuell steht es so im GG.

Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Konsequente Trennung von Staat und Kirche sind das Kredo unserer Zeit. Sollte man im Grundgesetz stärker betonen, dass Religion Privatsache ist und keinerlei Einfluss auf staatliche Belange nehmen darf? Lässt das GG religiösen Spinnern nicht viel zu viel Freiräume um ihre Ideologien zu transportieren?

Ich finde es wäre ein elementarer Schritt, in Richtung eines neuen Aufklärungszeitalters. Religionen sind ideologisch stigmatisiert und Anlass für Hass und Krieg.

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Nein, auf keinen Fall! 👎 61%
Ja,finde die Änderung gut. 👍 37%
Alternative Meinung 3%
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Meinung des Tages: Historische Entscheidung im Bundestag - welchen Ausgang erhofft Ihr Euch bei der heutigen Abstimmung?

Am heutigen Vormittag wird im Bundestag über das geplante Sondervermögen abgestimmt. Für die Grundgesetzänderung müssen 2/3 aller Abgeordneten abstimmen. Indes bekräftigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Verfahrens..

Eine historische Entscheidung

Angesichts der veränderten weltpolitischen (Sicherheits-)Lage sowie der schwächelnden Wirtschaft und Infrastruktur in Deutschland möchte die mögliche neue Regierung aus Union und SPD heute ihr schuldenfinanziertes Milliarden-Finanzpaket durch den Bundestag bringen.

Die Änderungen umfassen u.a. Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste, aber auch Infrastruktur sowie Klimaschutz.

Für die Änderung des Grundgesetzes wird eine 2/3 Mehrheit im Bundestag benötigt. Nach zähen Verhandlungen mit den Grünen, signalisierten diese jüngst ihre Bereitschaft, dem Sondervermögen zuzustimmen.

Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge ab

Dass eine Entscheidung dieser Tragweite vom inzwischen abgewählten Bundestag gefällt und dabei eine immense Neuverschuldung Deutschlands in Kauf genommen wird, widerstrebt zahlreichen Abgeordneten. In den letzten Tagen reichten mehrere Politiker von AfD, BSW, der Partei Die Linke sowie von FDP Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Die Kläger waren der Ansicht, dass der alte Bundestag grundgesetzändernde Entscheidungen nicht mehr treffen darf. Laut Verfassungsgericht allerdings ist der alte Bundestag solange voll beschluss- und handlungsfähig, bis der neu gewählte Bundestag zum ersten Mal zusammentritt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welchen Ausgang erhofft Ihr Euch von der heutigen Abstimmung im Bundestag?
  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
  • Welche Bereiche sollten Eurer Meinung nach dringend(er) mithilfe von zusätzlichen Schulden gefördert werden?
  • Sollte ein abgewählter Bundestag derart gewichtige Entscheidungen noch treffen dürfen?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

 

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Ich hoffe, es wird gegen das Sondervermögen gestimmt, weil... 53%
Ich hoffe, es wird für das Sondervermögen gestimmt, da... 42%
Andere Meinung und zwar... 5%
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