Was geschieht mit Dienstverweiger im Krieg?

11 Antworten

Nein, die werden nicht verhaftet, sondern sie müssen dann nach Artikel 12a Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes einen Ersatzdienst ableisten.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12a 
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

Erstmal, Deutschland hat die Bundeswehr und 900K Reservisten - die wuerden erstmal eingezogen werden, denn jemand der nie in der Bundeswehr war, ist ja auch nicht besonders nuetzlich.

In Deutschland darf der Kriegsdienst aus ethischen und religioesen Gruenden verweigert werden, und wer das tut wuerde im Kriegsfall eine zivile Aufgabe bekommen, also nicht einfach entlassen werden. Z.B. im Krankenhaus helfen.

Leute die nicht offiziell verweigert haben und einfach nicht erscheinen wuerden, wuerden von der Militaerpolizei abgeholt werden, nehme ich an, und im Militaergefaengnis landen wenn sie sich weiterhin weigern.

Du meinst, wenn die BRD aktiv einen Krieg führen würde???

Zu den Zeiten des Wehrdienstes war dies so geregelt, dass die Kriegsdienstverweigerer als Sanitätspersonal hätten eingesetzt werden sollen - natürlich nicht im Feld, sondern in Lazaretten!

Diese Regelung wurde im Endeffekt nur ausgesetzt und würde mit der Wiedereinsetzung des Kriegsdienstes natürlich auch wiedereingeführt werden - egal ob sie noch offiziell den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert haben, oder gar nicht mehr einberufen wurden.

Aber es gibt da noch die Katastrophenschutzgesetzgebung der Bundesländer, welcher in der Regel einen Paragraphen enthalten, welcher besagt, dass JEDERMANN im Katastrophenfall zum Dienst verpflichtet werden kann. Sprich: Selbst wenn die Kampftruppen keine Sanitäter bräuchten, ist ein Kriegsfall gleichbedeutend mit einem Katastrophenfall und in diesem kann jedermann/frau zum Dienst in der "Gefahrenabwehr" verpflichtet werden - und zwar von JEDEM Sanitäter, jeder Feuerwehrfrau, jedem THW-Helfer und natürlich jedem Polizisten - und dass auch mal eben schnell von einer Sekunde auf die andere!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Du kannst nur den Dienst an der Waffe verweigern. – Das heisst aber nicht, dass Du dann nicht für andere Dienste eingesetzt wirst.

Z.B. Pflege der Verwundeten, Waffenfabrik, … Was eben notwendig ist.

Nein, nur Fahnenflüchtige werden verhaftet. Verweigern kann man nur den Dienst an der Waffe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst