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SPD und Bürgergeld: Verstoßen geplante Sanktionen gegen Artikel 1 GG.?

Die allgemeine Stimmungsmache gegen Empfänger von Bürgergeld hat nun auch die SPD erfasst. Geplant sind Sanktionen direkt und ohne Vorwarnung auf Null (Nur Miete und Heizkosten werden dann noch bezahlt) für zunächst 2 Monate, sofern ein Jobangebot nicht wahrgenommen wird. Im Wiederholungsfall werden weiter 6 Monate ohne Geld für den Lebensunterhalt folgen. Das betrifft auch die Stromkosten, da diese vom Lebensunterhalt bezahlt werden müssen und nicht, wie viele denken, übernommen werden.

Foto: HartzIV.org

Für die Betroffenen bedeutet das: Kein Essen, kein Geld für Rezeptgebühren, Strom wird nach einiger Zeit gesperrt (was für viele bedeutet auch kein warmes Wasser mehr zu haben), Hygienprodukte kann man auch nicht mehr kaufen, etc.etc.

Der Hungerturm für Bürgergeld Bedürftige steht also offen.

Begründet wird der Schritt, den Regelsatz nicht nur zu 30, sondern mit zu 100 Prozent zu kürzen, von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit dem Hinweis, dass es sich beim Bürgergeld nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt.

Laut Hochrechnungen – ausgehend von der geplanten Einsparung in Höhe von 170 Millionen Euro – geht die Ampel von 150.000 Bürgergeldempfängern aus, denen für zwei Monate der Regelsatz komplett gekürzt wird. Das widerspricht allen Zahlen, die aktuell vorliegen.

Die Bundesagentur für Arbeit selbst wagt keine Prognose zu den 100-Prozent-Sanktionen, nennt aber Daten zu Leistungsminderungen. 137.866 Sanktionen wurden von Januar bis August 2023 ausgesprochen – der überwiegende Teil aufgrund von Meldeversäumnissen. Arbeitsverweigerung lag nur in 8.500 Fällen vor. Da darf man gespannt sein, wie 170 Millionen Euro zusammenkommen sollen.

Schon bei der Ankündigung der Maßnahme hagelte es Kritik. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Ulrich Schneider, warnt die Jobcenter, das Bürgergeld komplett zu streichen. In einem Interview betonte er:

„Es wird Widersprüche hageln.“

Auch der Grünen-Arbeitsmarktexperte Andreas Audretsch befürchtet, dass die Regierung den Bogen überspannt. Denn:

„Artikel eins unseres Grundgesetzes garantiert allen Menschen in Deutschland ein Leben in Würde.“

Es gebe sehr strenge Vorgaben zur Kürzung des Existenzminimums.

Innerhalb der SPD brodelt es auch. Der Bundestagsabgeordnete Erik von Malottki hält es für „nicht hinnehmbar“, wenn Menschen monatelang keine Mittel mehr zur Existenzsicherung haben. Auf den Punkt bringt es die Grüne Jugend: Sie spricht von einem menschenunwürdigen Plan beim Bürgergeld. Mehr noch: Hubertus Heil untergrabe die Zustimmung zum Sozialstaat und trage dazu bei, dass

„ein allgemeines Misstrauen gegenüber Arbeitslosen noch weiter befeuert werde."

Quelle: https://www.hartziv.org/news/sanktionen-bis-zu-acht-monate-im-jahr-kein-buergergeld/

Ich schließe mich der Kritik an und verstehe nicht wie diese Pläne mit Artikel 1 GG. vereinbar sein sollen.

Höchstwahrscheinlich sehen einige gf-Nutzer das jedoch anders.

  • Wie ist eure Begründung, falls ihr den Plänen von Heil zustimmt?
  • Was könnte man anders und besser machen ohne gleich solche drakonischen Maßnahme zu ergreifen?
  • Will die Bundesregierung damit nur an den Ärmsten sparen um ihre Haushaltslöcher nach dem 60-Milliarden Urteil zu stopfen?
  • Verspricht sich die SPD damit CDU und AfD-Wähler anzusprechen?

Fragen über Fragen - ich bin gespannt auf eure Antworten.

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Wieso verstehen so viele die Meinungsfreiheit falsch?

Grundgesetz Artikel 5:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

[…]

In der Praxis heißt das also, solange du nicht gegen weitere Gesetze (siehe Volksverhetzung) verstößt, kannst du alles sagen, was du willst.

ABER du musst dann eben auch aushalten, was andere dann dazu sagen. Du hast deine Meinung, die, wenn du sie frei äußerst, genauso frei von anderen kommentiert werden darf.

Man sollte meinen, dass das ganz einfach ist. Aber immer wieder (und gerade hier auf GuteFrage) treffe ich Menschen, die unter Meinungsfreiheit verstehen, dass wenn sie ihre Meinung äußern, diese nicht in Frage gestellt werden darf. Da antwortest du dann hier unter einer Meinungsfrage mit deiner eigenen Meinung und promt kommen Nutzer an, die dir unterstellen, du würdest ihnen deine Meinung aufzwingen. Obwohl genau danach gefragt wurde. Nur, weil deine Meinung eine andere ist als ihre.

Was ist so schwer daran zu kapieren, dass es noch andere Meinungen gibt, als die eigene?

Interessanterweise sind diejenigen, die behaupten, man dürfe in Deutschland nichts mehr sagen, auch diejenigen, die einen sofort angreifen, sobald man ihre Meinung kritisiert. Im Grunde widersprechen die sich doch die ganze Zeit. 

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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Meinungsfreiheit: Werden wir alle zensiert (2023)?

Guten Tag liebe GF-Community.

Gerade eben hab ich etwas über das menschliche „Sprachrecht“ zur öffentlichen Meinungsfreiheit die auch in Artikel 5 Absatz 1 im Gesetz zu finden ist nachgedacht. Natürlich habe ich mir auch einen Artikel hierfür herausgesucht. Ebenso habe ich selber noch eine eigene Meinung zum Thema.

Meinungsfreiheit – Werden wir alle zensiert?

Deutschland ist ein Land ohne Zensur – so steht es jedenfalls im Grundgesetz. Aber stimmt das auch? Die Space Frogs schauen sich den Begriff "Zensur" genauer an und fragen sich, ob – und wenn ja, wo – es Zensur im Internet gibt.

Zensur ist in Deutschland durch das Grundgesetz verboten: "Eine Zensur findet nicht statt", heißt es in Artikel 5: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung "durch Rundfunk und Film werden gewährleistet". Grundlage ist die ebenfalls in Artikel 5 festgeschriebene Meinungsfreiheit: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern."

Allgemein unterscheidet man zwischen Präventiv- bzw. Vorzensur und Repressiv- bzw. Nachzensur: Entweder müssen Publikationen vor der Veröffentlichung einer Zensurbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden, oder bereits erschienene Veröffentlichungen werden ganz oder teilweise beschlagnahmt oder ihre Verbreitung beschränkt bzw. verboten. In Deutschland ist die Zensurfreiheit im Sinne eines Verbots der Vorzensur festgelegt. Nachträgliche Beschränkungen in Form von Kontroll- und Repressivmaßnahmen umfasst das Zensurverbot nicht. Sie können – etwa durch Kontrollbehörden, durch Drittwirkung (zum Beispiel einstweilige Verfügungen), in Form von Selbstzensur oder durch Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden. Dabei geht es stets um Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen. Auch in einer Demokratie gibt es keine absolute Meinungsfreiheit, sie gilt immer nur auf Grundlage der bestehenden Gesetze und in Abwägung mit anderen Grundrechten.

Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos.

Der Meinungs- und Publikationsfreiheit werden also Grenzen gesetzt, vor allem durch das Presserecht, das Strafrecht und den Jugendschutz. So sind zum Beispiel Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung und die Leugnung des Holocaust verboten. Auch bei der Darstellung von Gewalt oder Pornografie gibt es Auflagen, die der Staat kontrolliert und gegebenenfalls durchsetzt, indem entsprechende Inhalte nicht verbreitet, öffentlich aufgeführt oder beworben werden dürfen. Der Fokus liegt in Deutschland vor allem auf dem Jugendschutz, den die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) übernimmt. Den Landesmedienanstalten kommt zudem für den privaten Rundfunk eine Kontrollfunktion zu.

Insgesamt wird die inhaltliche Kontrolle von publizistischen Inhalten in Deutschland aber vor allem der freiwilligen Selbstkontrolle der Medien überlassen. Dafür gibt es u.a. den Deutschen Presserat, bei dem man sich über mutmaßliche Rechtsbrüche in Zeitungs- und Magazinartikeln beschweren kann, oder die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die sich um die Altersfreigabe von Filmen und Serien kümmert. In beiden Fällen ist die sogenannte Staatsferne das erklärte Ziel: Nicht die Regierungen der Länder oder des Bundes sollen Inhalte prüfen, sondern unabhängige Stellen, die keiner politischen Gruppierung angehören und demnach keine ideologisch motivierte Zensur betreiben, sondern dies allein auf Grundlage der geltenden Gesetze tun.

Netiquette ist nicht Zensur.

In Deutschland sind solche Zustände kaum denkbar. Dennoch beschweren sich hier immer wieder Internetnutzende über angebliche Zensur in Sozialen Medien, weil dort ihre Posts gelöscht oder blockiert wurden. Auch in offenen und geschlossenen Foren werden Administratoren regelmäßig dafür kritisiert, dass bestimmte Beiträge plötzlich verschwinden – angeblich wegen "Zensur". Was viele Nutzende dabei übersehen, ist, dass viele Beiträge nicht etwa wegen der geäußerten Meinung, sondern wegen der Art des Vortrags gelöscht werden. Es sind also oft nicht die Verstöße gegen geltendes Recht, die zur Löschung führen, sondern die Verstöße gegen die Netiquette. Und um es mit den Worten der Space Frogs zu sagen: Jeder darf seine Meinung haben, aber wenn man sie Leuten ins Gesicht brüllt, darf man rausgeschmissen werden.

| Artikel: Meinungsfreiheit – Werden wir alle zensiert?

| Eigene Meinung:

Egal ob draußen, auf der Arbeit oder im Internet. Heutzutage wird man irgendwie überall auf der Welt zensiert. Eine Person wird das mindestens. Und das ist einfach nicht in Ordnung. Jeder Mensch sollte sich so äußern dürfen, wie er am besten kann. Es sollte meiner Meinung nach kein Gesetz dafür haben. Die Äußerung einer Person ist nahezu unantastbar und sollte nicht verboten oder zensiert werden. Nirgendwo.

| Frage:

Werden wir Menschen alle in der Meinung zensiert?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

Bild zum Beitrag
| Nein wir werden nicht zensiert. 67%
| Ja wir werden zensiert. 24%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 10%
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