Grundgesetz – die besten Beiträge

Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
Studium, Schule, Bewerbung, Job, Sprache, Ausbildung, Politik, Recht, Gesetz, legasthenie, Abitur, Arbeitsmarkt, Behinderung, Bewerbungsschreiben, Chancengleichheit, Diskriminierung, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Jobsuche, Rechtschreibung, Universität, Urteil, Verfassung, Verfassungsrecht, Bundesverfassungsgericht, Studienplatz, Abiturzeugnis, Abschlusszeugnis, Rechtslage Deutschland, Meinung des Tages

Meinungsfreiheit: Werden wir alle zensiert (2023)?

Guten Tag liebe GF-Community.

Gerade eben hab ich etwas über das menschliche „Sprachrecht“ zur öffentlichen Meinungsfreiheit die auch in Artikel 5 Absatz 1 im Gesetz zu finden ist nachgedacht. Natürlich habe ich mir auch einen Artikel hierfür herausgesucht. Ebenso habe ich selber noch eine eigene Meinung zum Thema.

Meinungsfreiheit – Werden wir alle zensiert?

Deutschland ist ein Land ohne Zensur – so steht es jedenfalls im Grundgesetz. Aber stimmt das auch? Die Space Frogs schauen sich den Begriff "Zensur" genauer an und fragen sich, ob – und wenn ja, wo – es Zensur im Internet gibt.

Zensur ist in Deutschland durch das Grundgesetz verboten: "Eine Zensur findet nicht statt", heißt es in Artikel 5: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung "durch Rundfunk und Film werden gewährleistet". Grundlage ist die ebenfalls in Artikel 5 festgeschriebene Meinungsfreiheit: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern."

Allgemein unterscheidet man zwischen Präventiv- bzw. Vorzensur und Repressiv- bzw. Nachzensur: Entweder müssen Publikationen vor der Veröffentlichung einer Zensurbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden, oder bereits erschienene Veröffentlichungen werden ganz oder teilweise beschlagnahmt oder ihre Verbreitung beschränkt bzw. verboten. In Deutschland ist die Zensurfreiheit im Sinne eines Verbots der Vorzensur festgelegt. Nachträgliche Beschränkungen in Form von Kontroll- und Repressivmaßnahmen umfasst das Zensurverbot nicht. Sie können – etwa durch Kontrollbehörden, durch Drittwirkung (zum Beispiel einstweilige Verfügungen), in Form von Selbstzensur oder durch Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden. Dabei geht es stets um Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen. Auch in einer Demokratie gibt es keine absolute Meinungsfreiheit, sie gilt immer nur auf Grundlage der bestehenden Gesetze und in Abwägung mit anderen Grundrechten.

Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos.

Der Meinungs- und Publikationsfreiheit werden also Grenzen gesetzt, vor allem durch das Presserecht, das Strafrecht und den Jugendschutz. So sind zum Beispiel Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung und die Leugnung des Holocaust verboten. Auch bei der Darstellung von Gewalt oder Pornografie gibt es Auflagen, die der Staat kontrolliert und gegebenenfalls durchsetzt, indem entsprechende Inhalte nicht verbreitet, öffentlich aufgeführt oder beworben werden dürfen. Der Fokus liegt in Deutschland vor allem auf dem Jugendschutz, den die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) übernimmt. Den Landesmedienanstalten kommt zudem für den privaten Rundfunk eine Kontrollfunktion zu.

Insgesamt wird die inhaltliche Kontrolle von publizistischen Inhalten in Deutschland aber vor allem der freiwilligen Selbstkontrolle der Medien überlassen. Dafür gibt es u.a. den Deutschen Presserat, bei dem man sich über mutmaßliche Rechtsbrüche in Zeitungs- und Magazinartikeln beschweren kann, oder die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die sich um die Altersfreigabe von Filmen und Serien kümmert. In beiden Fällen ist die sogenannte Staatsferne das erklärte Ziel: Nicht die Regierungen der Länder oder des Bundes sollen Inhalte prüfen, sondern unabhängige Stellen, die keiner politischen Gruppierung angehören und demnach keine ideologisch motivierte Zensur betreiben, sondern dies allein auf Grundlage der geltenden Gesetze tun.

Netiquette ist nicht Zensur.

In Deutschland sind solche Zustände kaum denkbar. Dennoch beschweren sich hier immer wieder Internetnutzende über angebliche Zensur in Sozialen Medien, weil dort ihre Posts gelöscht oder blockiert wurden. Auch in offenen und geschlossenen Foren werden Administratoren regelmäßig dafür kritisiert, dass bestimmte Beiträge plötzlich verschwinden – angeblich wegen "Zensur". Was viele Nutzende dabei übersehen, ist, dass viele Beiträge nicht etwa wegen der geäußerten Meinung, sondern wegen der Art des Vortrags gelöscht werden. Es sind also oft nicht die Verstöße gegen geltendes Recht, die zur Löschung führen, sondern die Verstöße gegen die Netiquette. Und um es mit den Worten der Space Frogs zu sagen: Jeder darf seine Meinung haben, aber wenn man sie Leuten ins Gesicht brüllt, darf man rausgeschmissen werden.

| Artikel: Meinungsfreiheit – Werden wir alle zensiert?

| Eigene Meinung:

Egal ob draußen, auf der Arbeit oder im Internet. Heutzutage wird man irgendwie überall auf der Welt zensiert. Eine Person wird das mindestens. Und das ist einfach nicht in Ordnung. Jeder Mensch sollte sich so äußern dürfen, wie er am besten kann. Es sollte meiner Meinung nach kein Gesetz dafür haben. Die Äußerung einer Person ist nahezu unantastbar und sollte nicht verboten oder zensiert werden. Nirgendwo.

| Frage:

Werden wir Menschen alle in der Meinung zensiert?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

Bild zum Beitrag
| Nein wir werden nicht zensiert. 67%
| Ja wir werden zensiert. 24%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 10%
Internet, Religion, Geschichte, Ausland, Krieg, Deutschland, Politik, Demonstration, Recht, Gesetz, Gewalt, Psychologie, Demokratie, Diktatur, Freiheit, Gesellschaft, Grundgesetz, international, Medien, Meinungsfreiheit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Grundgesetz