Gibt es wirklich Meinungsfreiheit in diesem Land?

Das Ergebnis basiert auf 72 Abstimmungen

Ja 72%
Jain 15%
Nein 11%
Sonstige 1%
Lieber kein kommentar 0%

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland lautet in Artikel 5 Absatz 1 und 2 wie folgt:

Art 5 
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Daraus ergibt sich folgendes:

JEDER hat das Recht, seine Meinung zu äussern in Wort und Schrift - solange diese nicht gegen Gesetze verstößt, niemanden beleidigt und vor allem sich nicht gegen den Jugenschutz richtet.

Sprich: Niemand darf ALLES äussern, was er denkt und äussern will. Und das wiederum ist eben KEINE uneingeschränkte Meinungsfreiheit, so wie in anderen Staaten, in welchen "Free Speech" gang und gäbe ist.

Sagen wir es aber mal so: Es ist sicherlich nicht zuviel verlangt, wenn man Rücksicht auf seinen Mitmenschen nimmt, gar keine Frage. Das sollte selbstverständlich sein.

Jedoch leider werden die Ausnahmen (§5, Absatz 2) auch zur Rechtfertigung der privaten Zensur der Medien-Inhaltsanbieter durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, sowie die "Cancel culture" und zur Kontrolle des "Hate speech" etc. genutzt.

Sprich wiederum: Das Grundgesetz bietet Ausnahmen, welche vom Staat (Netz-DG) und Privatunternehmen ausgenutzt werden.

FAZIT: Meinungsfreiheit in der BRD bedeutet: Jeder kann denken und meinen, was er will - er darf nur nicht alles äussern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
Ja

Würde es keine Meinungsfreiheit geben, würde man eine Strafe bekommen oder im schlimmsten Fall inhaftiert werden, wenn man seine Meinung äußert, dies ist bekanntlich nicht der Fall in Deutschland.

Viele verwechseln Meinungsfreiheit aber damit, das andere ihre Meinung gutheißen müssen oder dass sie gesellschaftlich akzeptiert sein muss, Meinungsfreiheit bedeutet aber auch das man die Meinung eines anderen nicht akzeptieren muss.

Ja

Wäre das nicht der Fall, würde jede Form von Kritik z.b an der Regierung mit aller härte Verfolgt so wie das in Diktatorischen Staaten der Fall ist verfolgt werden.

Das wir in Deutschland keine Meinungsfreiheit haben ist eine wilde behauptung von Verschwörungstheoretikern und Gruppierungen die unseren Rechtsstaat als solchen nicht akzeptieren.

Ja

Wird man inhaftiert, wenn man seine Meinung ausspricht? Nur, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt oder man z.B. ein verwirrter Holocaustleugner ist.

Es gibt natürlich immer Welche, die meinen, wir hätten keine Meinungsfreiheit in diesem Land. Das sind aber nicht selten auch die, die meinen Beleidigungen und Hetze fallen auch darunter und es auch nicht abkönnen, wenn ihre Meinung nicht Allen gefällt.

Und mit Mainstream - Quatsch hat unsere Meinungsfreiheit auch nichts zu tun. Man kann auch gegen an laufen im Rahmen der geltenden Gesetze. Raffen Manche aber auch nicht.

Ja

Deine "Meinung" ist in jedem Land frei. Denn niemand kann deine Gedanken lesen, du bist also völlig frei darin jede Meinung zu haben die du gerne haben möchtest.

Im Allgemeinen geht es bei Fragen dieser Art aber um das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses ist in Deutschland in Artikel 5 Grundgesetz festgelegt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Um diesen Artikel ranken sich viele Missverständnisse. Zunächst mal sind Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. D.h. die Freiheit, die in Artikel 5(1) beschrieben ist bezieht sich darauf, dass der Staat seine Bürgerinnen und Bürger nicht daran hindern darf ihre Meinung frei zu verbreiten. Was das NICHT bedeutet ist dass der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern die Mittel zur Verbreitung dieser Meinung zur Verfügung stellen muß, ebenso müssen das Privatunternehmen (wie z.B. GuteFrage) nicht tun. Letzteres kann auch bedeuten, dass z.B. GF das Recht auf freie Meinungsäußerung in seinen Nutzungsbedingungen einschränken darf und geäußerte Meinungen, die diesen Nutzungsbedingungen widersprechen auch löschen darf. Dieses Privatrecht ist aber ebenfalls gerichtlich überprüfbar, die Nutzungsbedingungen sind ein Vertrag den Nutzer mit einer Plattform eingehen. So mußte zB. Youtube auch in Deutschland schon auf Gerichtsbeschluß Videos wieder einstellen, obwohl diese nach Meinung der Youtube Moderation den Richtlinien widersprachen.

Gerne vergessen in der Diskussion um das Recht auf freie Meinungsäußerung wird Artikel 5 Absatz 2, der einen sogenannten Gesetzesvorbehalt enthält. Der Staat behält sich das Recht vor, mit Gesetzen in das Recht auf freie Meinungsäußerung einzugreifen. Beispiele dafür sind Aufrufe zur Begehung von Straftaten. Auch wenn du der Meinung bist dass z.B. alle Politikerinnen und Politiker erschossen werden sollen darfst du nicht dazu aufrufen. Die tatsächliche Anwendung des Gesetzesvorbehaltes ist sehr eng auszulegen (siehe "Schrankenschranken" im verlinkten Artikel).

Nicht gedeckt vom Recht auf freie Meinungsäußerung ist das Verbreiten von Lügen. Eine Lüge ist keine Meinung. Deshalb steht z.B. §130(3) und (4) (Leugnung und Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus) nicht in Widerspruch zu Artikel 5 Grundgesetz. Nicht jede Äußerung einer Lüge ist strafbar, aber die Verbreitung einer Lüge DARF strafbewehrt sein.

Artikel 5(3) Grundgesetz schließlich enthebt Wissenschaft und Kunst jeglicher Kontrolle durch den Staat. So darf z.B. eine Universität über die Verwendung der ihr vom jeweiligen Bundesland zur Verfügung gestellten Mittel frei entscheiden und darf ihre eigenen Regeln für Studieninhalte und Prüfungen aufstellen.

Weiterhin ist das Äußern einer Meinung kein eigenes Vorrecht, sondern steht jedem und jeder zu. Insbesondere habe ich ein Recht darauf eine Meinung zu deiner Meinung zu haben und diese auch zu äußern. Es gilt

https://xkcd.com/1357/

Zusammengefaßt läßt sich sagen das in Deutschland das Recht auf freie Meinungsäußerung gewährleistet ist und wie es sich für einen Rechtsstaat gehört auch rechtlich abgesichert ist.