Findet ihr, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht?

27 Antworten

Diese Frage hatten wir jetzt auch schon gefühlt 100x. Aber klar herrscht in Deutschland Meinungsfreiheit. Überall auf der Welt herrscht Meinungsfreiheit, denn du darfst meinen was du willst. Schließlich kann niemand deine Gedanken lesen und wissen was du so meinst.

In Deutschland wird das Recht zur freien Äußerung der Meinung in

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

garantiert. Dieses Recht ist nicht schrankenlos, es wird im Absatz 2 dieses Artikels eingeschränkt, was bei Grundrechten nichts ungewöhnliches ist.

Artikel 5 beinhaltet übrigens folgende Rechte nicht:

  • Das Recht die eigene Meinung zu äußern ohne das widersprochen wird. Genauer muß niemand von einer Meinung zu deiner Meinung frei sein und er oder sie darf diese Meinung zu deiner Meinung auch frei äußern.
  • Das Recht dass die eigene Meinung irgendwo veröffentlicht wird. Das darf der- oder diejenige der oder die Meinung veröffentlicht (z.B. Fernseh- und Rundfunkanstalten, Zeitungen und Zeitschriften, Verlage, ...) ganz alleine entscheiden.
  • Das Recht auf privaten Plattformen wie GuteFrage.de zu äußern was du willst. Solche privaten Plattformen haben gemäß der Vertragsfreiheit eigene Regeln denen du bei Zugang zu der Plattform zugestimmt hast.

Dieser Comic

https://xkcd.com/1357/

fasst das ganz gut zusammen.

wickedsick05  02.01.2024, 12:53
Solche privaten Plattformen haben gemäß der Vertragsfreiheit eigene Regeln denen du bei Zugang zu der Plattform zugestimmt hast

Welche die Meinungsfreiheit nicht aushebeln kann.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass Löschung und Verwarnung rechtswidrig sind und YouTube dazu verurteilt, ein Video, das nach Meinung des Dienstes gegen dessen Unternehmensrichtlinie verstieß, wieder im Kanal des YouTubers online zu nehmen und die Verwarnung zurückzunehmen.

https://web.de/magazine/digital/youtube-hausrecht-gerichtsentscheidungen-stellen-teuer-36132644

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DerGrafDuckula  02.01.2024, 13:16
@wickedsick05

Das eigentlich überhaupt nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, sondern mit dem AGB Recht:

Maßgeblich für den Erlass der einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts war der Umstand, dass die im Mai 2020 geänderten Nutzungsbedingungen von YouTube nicht wirksam in den zugrundeliegenden Vertrag mit dem Nutzer einbezogen worden sind. Der bloße Hinweis auf die Möglichkeit der Anpassung durch die Plattform in den Richtlinien sei nicht ausreichend für die Annahme einer wirksamen Änderungsklausel. Sofern sich der Verwender nicht das Recht vorbehalten hat, die AGB einseitig zu ändern, sei vielmehr ein Änderungsvertrag zwischen den Parteien erforderlich. Ein solcher habe jedoch nicht vorgelegen.
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DerGrafDuckula  02.01.2024, 13:17
@wickedsick05
Welche die Meinungsfreiheit nicht aushebeln kann.

Niemand ist verpflichtet Unsinn zu publizieren.

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DerGrafDuckula  02.01.2024, 13:38
@wickedsick05

Dazu das Gericht selbst:

Gegenstand des im Wettbewerbsrecht angesiedelten Rechtsstreits ist die Frage, ob Twitter unter den hier gegebenen Umständen (insbesondere unter Berücksichtigung der jeweils vorangegangenen, sich ebenfalls ähnelnden Boykottaufrufe anderer Nutzer) berechtigt war, den Account von Achgut mit der Begründung zu sperren, Achgut verstoße gegen die genannte „Richtlinie zu Plattformmanipulationen und Spam”. Es stellen sich vorab Fragen zur Zulässigkeit der Anträge von Achgut, insbesondere zur internationalen und örtlichen Zuständigkeit des Gerichts, und zum Verhältnis des Wettbewerbsrechts zu den vertraglichen Grundlagen im Verhältnis der Parteien des Rechtsstreits inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Twitter; ferner zum Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den Parteien, das Voraussetzung für eine Anwendung der Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist, sowie zu weiteren Rechtsfragen.
Quelle:
Landgericht Karlsruhe - Verhandlung über die Sperrung des Twitter-Accounts eines politischen Blogs (justiz-bw.de)
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Klar!

Manche verwechseln nur die Begriffe. Du darfst jegliche Meinung haben. Aber beachte:

  • Fakten sind keine Meinungen
  • du hast keinen Anspruch darauf dass andere deine Meinung widerspruchslos akzeptieren (müssen).

Die meisten, die sich über fehlende Meinungsfreiheit beklagen, scheitern an einem dieser beiden Punkte.

TJDettweiler  02.01.2024, 11:45

Ich würde eher sagen Meinungen sind keine Fakten. Von Fakten wird zwar oft gesprochen obwohl der Beweis für diese angeblichen Fakten oft schuldig geblieben wird.

Deshalb sind es am Ende dann doch wieder Meinungen über die gesprochen, wird, weniger über tatsächliche Fakten.

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RobertLiebling  02.01.2024, 11:52
@TJDettweiler

Alles worüber wissenschaftlicher Konsens besteht (ein paar Spinner mit Mindermeinungen gibt's in fast jedem Fachgebiet) zählt für mich als Fakt.

Das betrifft z.B. die Form unseres Planeten, die Eigenschaften unserer Sonne etc. aber auch die Existenz und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland.

Aber auch hier gilt Meinungsfreiheit. Wer glaubt, dass die Erde eine Scheibe sei, wird zwar möglicherweise außerhalb seiner Blase nicht sonderlich Ernst genommen, muss aber nicht mit staatlichen Repressionen rechnen.

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TJDettweiler  02.01.2024, 12:15
@RobertLiebling
Das betrifft z.B. die Form unseres Planeten, die Eigenschaften unserer Sonne etc. aber auch die Existenz und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland.

Ich glaube du hast dir noch nie Bilder angesehen wie die sich die flache Erde vorstellen. Sie ist flach in einer Kugelform. Auch wenn deren Ansichten nicht teile finde ich diese Theorie ganz schön interessant und gar nicht so plump wie es auf den ersten Blick scheint…

Aber ich dachte eher an „Fakten“ von denen gesprochen wird in Verbindung wie zb der Genderideologie. Da wird zb so viel über Fakten gesprochen die es tatsächlich in der Wissenschaft noch gar nicht gibt.

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fiabaka876 
Fragesteller
 02.01.2024, 11:48

Naja, heutzutage üben Randgruppen einen so starken gesellschaftlichen Druck aus, dass man noch nicht einmal mehr sagen kann, dass es nur 2 Geschlechter gibt, ohne dass man dafür im schlimmsten Fall seinen Job verlieren kann (Lehrer bspw.), was nur ein Beispiel von vielen ist, wo die Meinungsfreiheit faktisch beerdigt worden ist. Daher denke ich nicht, dass die Meinungsfreiheit, wie man sie vor 20 Jahren noch definierte, heute noch existiert. Meine Meinung dazu...

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RobertLiebling  02.01.2024, 11:53
@fiabaka876
dass man noch nicht einmal mehr sagen kann, dass es nur 2 Geschlechter gibt

Siehe oben: Fakten sind keine Meinungen!

Außerdem wird das selten einfach so gesagt (wozu auch?) sondern mit dem Ziel, eine gesellschaftliche Gruppe zu diskriminieren.

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DocteurTiziano3  02.01.2024, 12:26
@Crack

Höchst offensichtlich, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Das kann selbst jemand mit schwerster geistiger Behinderung noch aus dem Kontext erschließen.

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RobertLiebling  02.01.2024, 13:23
@DocteurTiziano3

Ad-hominem-Argumente zeigen hauptsächlich, dass man zu einer geistigen Auseinandersetzung völlig unbewaffnet erschienen ist.

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DocteurTiziano3  02.01.2024, 13:54
@RobertLiebling
dass man zu einer geistigen Auseinandersetzung völlig unbewaffnet erschienen ist.

Dieser Spruch ist so abgelutscht. Soll ich etwa für jeden das Offensichtliche detailliert erklären, bis es auch der letzte Vollidiot versteht? Dafür ist mir meine Zeit zu schade.

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RobertLiebling  02.01.2024, 14:25
@DocteurTiziano3

Wenn du regelmäßig so "diskutierst" würde es mich zumindest nicht wundern, wenn du häufiger mit diesem Spruch konfrontiert würdest.

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DocteurTiziano3  02.01.2024, 18:32
@RobertLiebling

Nein, den höre ich seit Jahren wieder mal. Der Rest anscheinend verstanden, dass solche Sprüche einfach nur peinlich sind.

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Eisenschlumpf  05.03.2024, 23:04
@DocteurTiziano3
Höchst offensichtlich, dass es nur zwei Geschlechter gibt. 

biologisch. Das bezweifelt niemand. Und für die Aussage wird man weder eingesperrt noch verurteilt noch gesperrt etc.

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DocteurTiziano3  06.03.2024, 17:58
@Eisenschlumpf
Das bezweifelt niemand

Doch, einige.

Und für die Aussage wird man weder eingesperrt noch verurteilt noch gesperrt etc.

Noch nicht.

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Eisenschlumpf  06.03.2024, 18:09
@DocteurTiziano3

ich präzisiere: Das bezweifeln die Wenigsten. Hauptsächlich Menschen, die ich nicht ernst nehme.

Noch nicht.

Nie!

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JEIN

Es herrscht die Freiheit, dass man denken kann, was man will. So mit kann und darf jeder die Meinung haben, von welcher er denkt, dass sie für ihn richtig ist. Somit: JA

ABER: Man darf diese Meinung NICHT unter allen und jeden Umständen öffentlich verbreiten. Laut dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 2, Satz 1 ("Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.") wird das Recht auf eine freie Äusserung der Meinung (siehe USA: Free speech, oder UK: Speakers Corner im Hyde Park, London) ganz konkret eingeschränkt - und zwar sowohl unspezifisch ("allgemeine Gesetze") als auch Spezifisch ("Schutz der Jugend, Recht der persönlichen Ehre").

Sprich: Ich darf die Meinung haben, dass ein Staatsführer eine Null und Niete ist - darf sie in der Bundesrepublik Deutschland aber nicht äussern, da ich die persönliche Ehre des Staatsführer damit verletzte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
Goku1989  03.01.2024, 18:50

Nein, du kannst den Staatsführer in seiner Funktion jederzeit so nennen. Da wird dir nichts passieren.
Beleidigend darfst du nicht werden.

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Der Staat schränkt nur in ganz wenigen Fällen die öffentliche Verbreitung der Meinung ein, nämlich, wenn es darum geht, dass die "Meinung" ein schweres Menschheitsverbrechen leugnet oder eine Beleidigung ist, oder Kriege und Gewalt verherrlicht...

Daher: Ja, man kann von Meinungsfreiheit in Deutschland reden. Es gibt sie. Hier herrscht Meinungsfreiheit.

Gesellschaftlich wäre eine andere Frage.

RobertLiebling  02.01.2024, 11:44

Der Holocaust ist eine Tatsache; zu Tatsachen kann es zwar Meinungen geben (finde ich gut oder schlecht) aber die Fakten selbst können nicht Bestandteil der Meinung sein (Holocaust-Leugnung).

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DerRoll  02.01.2024, 11:56
@RobertLiebling

Ergänzung: Demzufolge DARF die Leugnung der Shoa (genauer die Leugnung der Verbrechen des Nationalsozialismus) strafbewehrt sein ohne das gegen die Verfassung verstoßen wird. Es muß aber nicht jede Verbreitung einer Lüge strafbewehrt sein, z.B. darf man ohne weiteres verbreiten dass ein Würfel 7 Seiten hat ohne dafür in den Knast zu gehen. Man darf sogar schreiben das Russland eine Spezialaktion gegen die Ukraine durchführt, obwohl das die Unwahrheit ist. Aber es gibt eben kein Gesetz das verbietet dies zu behaupten.

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guitschee  02.01.2024, 12:01
@RobertLiebling

Das stimmt. Aber darum geht es dabei ja nicht.

Ich persönlich finde ja immer noch, man sollte Leuten erlauben sich als Vollidioten zu outen, dann weiß man wenigstens genau, mit was man zu tun hat, direkt.

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DerRoll  02.01.2024, 12:05
@guitschee

Dann lügt man zwar nicht im Sinne von "bewußt die Unwahrheit sagen", aber man sagt trotzdem die Unwahrheit, und dies gegenüber den gegenteiligen Fakten. Man ist also zu faul (oder geistig nicht dazu in der Lage) die Fakten zu verarbeiten. Faulheit schützt vor Strafe nicht. Wie bereits in meiner Ergänzung zum Kommentar von @RobertLiebling ausgeführt, nicht jede Äußerung der Unwahrheit ist strafbewehrt, aber die Leugnung der Shoa ist es nun mal. Artikel 5 Absatz 2 und die Tatsache dass die Leugnung der Shoa nun mal die Unwahrheit sagt garantieren dass der Schutz von Artikel 5 Absatz 1 rechtmäßig verloren geht.

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guitschee  02.01.2024, 12:17
@DerRoll

Und ich wiederum finde, man könnte auch diese Strafbewehrung streichen, habe jetzt aber auch nicht wirklich was dagegen, sie stehen zu lassen. Aber auch darum geht es hier nicht.

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Panamacity3  02.01.2024, 12:08

"Der Staat schränkt nur in ganz wenigen Fällen die öffentliche Verbreitung der Meinung ein, nämlich, wenn es darum geht, dass die "Meinung" ein schweres Menschheitsverbrechen leugnet oder eine Beleidigung ist, oder Kriege und Gewalt verherrlicht..."

Von wegen, siehe § 90a StGB

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Panamacity3  02.01.2024, 13:22
@PatrickLassan

"Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat. In der Rechtswissenschaft wird der Grundsatz daher als Kollisionsregel verwendet."

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Ich kann meine Meinung frei sagen.

Sogar über die Regierung.

(Im Grunde kann jeder überall seine Meinung frei sagen, mancherorts allerdings nur ein Mal)

Es gibt nur sehr wenige Meinungsäußerungen, aufgrund derer mich der hiesige Staat belangen würde.

Allerdings kann ich nie und nirgendwo (m)eine Meinung frei äußern, ohne mit entsprechenden Konsequenzen anderer Menschen rechnen zu müssen.

Reden ist keinesfalls immer 'silber'. Hingegen Schweigen öfter Gold wert.