Dies nicht, wie bei den Grundeinkommensvertretern, die "Lebenshaltung" sichern soll.
Wenn es statt dessen von der Höhe her irgendwo zwischen Kindergeld und Bürgergeld angesiedelt ist, ersteres natürlich ersetzt und für letzteres eine vorrangige Leistung darstellt.
Wenn denn dieser Betrag für Bezieher höherer Einkommen zum besteuerbaren Einkommen gehören würde, bei geringen Einkommen aber steuerfrei gestellt ist (und so Aufstockung durch Bürgergeld/ Grundsicherung weitgehend ersetzt) etc... Wäre das ein gangbarer Kompromiss gegen die Armut an den Rändern der Gesellschaft?