Servus und Hallo liebe community,
Ich hätte da gerne mal n problem. 😅
Also, drei Tage vor ablauf meiner probezeit wurde ich gekündigt, wogegen inzwischen eine Schutzklage eingereicht wurde.
Ich bin schwerbehindert mit GDB 60.
Die Kündigung wurde mit einer vier Wochen Frist versehen und endet demnächst, da ich kein Anspruch auf ALG 1 habe, musste ich natürlich Bürgergeld beantragen.
Ich wurde für die Zeit der kündigungfrist unter anrechnung meines Urlaubes und Überstunden freigestellt.
Aufgrund der Kündigung, die leider sehr sehr belastend für mich war, erleidete ich einen Nervenzusammenbruch und bin seither auch krank geschrieben.
Nun würde ja im Normalfall nach sechs Wochen der Anspruch auf Krankengeld bestehen, allerdings befinde ich mich in dem Fall bereits seit zwei wochen im Bürgergeldbezug.
Besteht nun dennoch Anspruch auf Krankengeld, oder nicht?
Beste Grüße und vielen Dank für eure Antworten!