Bürgergeld ist ein zentrales Instrument des Sozialstaats, das darauf abzielt, Menschen in schwierigen finanziellen Situationen zu unterstützen, insbesondere solche, die arbeitslos sind oder aus verschiedenen Gründen kein ausreichendes Einkommen erzielen können. Dieses Konzept der sozialen Absicherung basiert auf dem Prinzip der Solidarität und der Unterstützung innerhalb der Gesellschaft, die sich um ihre schwächeren Mitglieder kümmert. Bürgergeld soll sicherstellen, dass Menschen in Not Zugang zu grundlegenden Lebensmitteln, Unterkunft und medizinischer Versorgung haben, um so ein menschenwürdiges Leben zu führen. Für Bürgerinnen und Bürger ist dies eine gerechtfertigte Maßnahme, die sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern kann.
Anders verhält es sich jedoch mit der Frage, ob auch Menschen, die keinen berechtigten Anspruch auf Asyl haben und nicht offiziell in Deutschland verbleiben dürfen, Bürgergeld erhalten sollten. Das Asylrecht ist ein wichtiges Grundrecht, das Menschen vor Verfolgung schützt, und das Recht auf Asyl genießt in Deutschland hohen Stellenwert. Aber das Asylrecht ist auch an klare Bedingungen geknüpft. Wird der Asylantrag abgelehnt, ist das Signal eindeutig: Diese Person hat keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus und sollte Deutschland nach geltendem Recht verlassen.
Die Gewährung von Bürgergeld an Menschen, die nach Abschluss ihres Asylverfahrens keinen berechtigten Aufenthaltstitel mehr haben, kann als ungerecht empfunden werden, da sie weiterhin von Sozialleistungen profitieren, die für Menschen mit gesichertem Aufenthalt und rechtmäßigem Anspruch vorgesehen sind. Es führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen Menschen, die Bürgergeld wirklich benötigen und einem klaren Anspruch darauf haben, und solchen, die nach Abschluss ihres Asylverfahrens die Auflagen zur Rückkehr missachten. Ein gerechtes Sozialsystem sollte klare Regelungen und gleiche Standards für alle einhalten, um das Vertrauen der Bevölkerung zu bewahren.
Eine ausgewogene Lösung könnte darin bestehen, nur Asylbewerbern während des laufenden Verfahrens Sozialleistungen zu gewähren und nach einer rechtskräftigen Ablehnung die Unterstützung einzustellen, sofern keine außergewöhnlichen humanitären Gründe vorliegen. Dies würde sicherstellen, dass Bürgergeld wirklich denjenigen zugutekommt, die einen rechtmäßigen Aufenthalt haben und in der Gesellschaft integriert werden sollen.