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Jobcenter fordert 679 € + 832 € trotz Arbeitsaufnahme ab 1.6. und Krankengeld ist noch offen: jetzt zahlen?

Hallo zusammen,

Kurz der Ablauf: Bürgergeld-Bezug Feb–Mai 2025. Ab 01.06. wieder Vollzeit angestellt. Die Juni-Zahlung (971 €) kam trotzdem, da die Überweisung schon in Auftrag gegeben wurde. Der Betrag wurde von mir prompt nach den 4 Saldierungsbescheiden zurückgezahlt.
Der Betrag war im ersten Monat 1300 € circa aber, da ich 3 Beträge erhalten habe während des Bezugs, die anscheinend alle als Einkommen gelten, wurde der Betrag auf 971 € getrimmt, was ich logisch und akzeptabel finde.
Dabei handelte es sich um eine rückwirkende Zahlung von ALG 1, die ich eigentlich hätte Ende 2024 bekommen sollen, kam aber erst im März 2025.
Dann knappe 800 € vom letzten Teillohn Januar / Februar (Der AG hat mir in der Probezeit während dich krank war gekündigt).
Und ich hatte eine kleine Erstattung von der Steuerklärung erhalten.

In den 4 Bescheiden der Saldierung waren weitere 2 Erstattungsbescheide: 679 € und 832 €. Hier hat man sich nicht die Mühe gemacht, zu sagen, was das genau sein soll. Keinerlei Aufstellung.

Wichtig: Ich war durchgehend krankgeschrieben während des Bezugs von Bürgergeld aber das Krankengeld (TK) ist noch nicht bewilligt (Versicherungs-Chaos beim Ex-AG). Sobald KG bewilligt wird, müsste es doch rückwirkend fließen.

Fragen:

  1. Muss ich 679 €/832 € jetzt schon zahlen, obwohl das KG voraussichtlich rückwirkend kommt? Es wird ja zwischen TK und Jobcenter verrechnet, wegen vorrangiger Leistung. Aber ensteht da nicht ein doppelter Eingang wenn ich jetzt zahle und dann auch das Krankengeld an das Jobcenter rückwirkend gezahlt wird?
  2. Dürfen Restbeträge aus der Verteilung von einmaligem Einkommen (z. B. ALG-I-Nachzahlung/Steuererstattung) nach Ende des Leistungsbezugs (ab 1.6.) überhaupt noch als Erstattung von mir verlangt werden, wenn in diesen Monaten keine Leistungen mehr geflossen sind?

Hinweis: Widerspruch fristgerecht eingereicht und volle Berechnungsübersicht angefordert.

Danke für eure Einschätzungen! 

ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Krankengeld, Sozialhilfe, Bürgergeld

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