Ist der Aufenthaltstitel noch gültig?

Hallo zusammen,

Kurz zum Sachverhalt:

Nächste Woche steht eine Reise an und eine Person besitzt einen ausländischen Ausweis inkl. einem Aufenthaltstitel. Der Pass ist jedoch abgelaufen, ein neuer wurde beantragt und ist nun auch im Besitz der Person. Die Person hat leider noch den alten Aufenthaltstitel, bei diesem steht jedoch gültig bis "UNBEFRISTET". Vermerkt ist unten der alte Pass.

Die Frage ist: Kann bei der Reise der Aufenthaltstitel in Kombination mit dem neuen Pass genutzt werden? Der neue Aufenthaltstitel verzögert sich und wird evtl. noch vor der Abreise abholbereit sein, was aber nicht garantiert ist. Eine weitere Alternative wäre ein vorläufiger Aufenthaltstitel. Wäre das eine Option?

Bei anwalt(.)de steht:

"Pass und Aufenthaltstitel sind jedoch unabhängige Dokumente und voneinander zu unterscheiden. Zwar ist der Besitz eines gültigen Passes Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Jedoch berührt die Ungültigkeit des Passes wegen Zeitablauf nicht die Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Der Aufenthaltstitel behält trotz abgelaufenem Pass uneingeschränkt seine Gültigkeit und führt nicht zu einer Illegalität des Aufenthalts im Bundesgebiet."

Im letzten Jahr z. B. wurden die Ausweise am Flughafen gar nicht kontrolliert, was aber kein Garant dafür ist, dass es dieses Jahr ebenfalls der Fall ist.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!

Reise, Recht, Aufenthaltstitel, Ausweis, Reisen und Urlaub
Ausländerbehörde tut nichts?

Ich wurde genötigt und bedroht und so ist der Aufenthalt meiner Frau entstanden durch lügen. Ihr Plan war es durch eine neue Partnerschaft oder Schwangerschaft den Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz zu umgehen das wird ihr gelingen obwohl ich das der Ausländerbehörde seit Juli 2019 mitgeteilt habe und auch wie sie es Umgehen will. Sollte sie z.B Schwanger werden ist eine Abschiebung ja unmöglich und die Ausländerbehörde hat 7 Monate von ihren Plänen gewusst und gepennt.

Wenn man die Ausländerbehörde hinweist auf ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und sie auch darauf hinweißt mit welchen Tricks derjenige es umgehen will. Und nach 7 Monate derjenige das auch genau so gemacht hat und das Aufenthaltsgesetz so umgangen hat wie man es ihnen Mitgeteilt hat der Ausländerbehörde bewusst war das ein Aufenthalt aufgrund von Unwahrheiten entstanden ist. Und auch nichts ernstes Unternommen wurde und jetzt Theoretisch auch nichts mehr Unternehmen kann da der jenige gute Argumente hat. Es läuft seit 7 Monaten dieses Verfahren da das Innenministerium die Aufsicht hat über die Ausländerbehörde ist hier ein Fehler zuerkennen oder nicht die Polizei kann ja auch nicht eine Zeugen Aussage ignorieren und 7 Monate warten bis der Täter Argumente besitzt der Strafe zuumgehen obwohl man es ihnen Miteilt wie der Täter es machen wird. Wenn die Ausländerbehörde die Augen verschließt vor einer Straftat oder solange untätig bleibt bis derjenige es umgehen kann obwohl man genaue Hinweise hatte kann man die Ausländerbehörde Anzeigen oder das Innenministerium aufmerksam machen das zu Prüfen. Denn bei erschleichen eines Aufenthaltstitel sollte man nicht 7 Monate verschlafen und somit den Täter Argumente geben sich zu wehren. Als Beweise habe ich Briefe und Emails wie ich die Ausländerbehörde gewarnt habe und trotzdem nichts passiert. Es läuft ein angebliches Verfahren man hat sie ungehindert machen lassen ein Verfahren kann ja nicht solange laufen bis man der Täterin nichts mehr anhaben kann oobwohl man die Chance hatte 7 Verdammte Monate.

Recht, Aufenthaltstitel, Aufsicht, Ausländerbehörde, innenministerium

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