Niederlassungerlaubnis für Schüler?
Hey , habe eine rechtliche Frage. Ich bin Ali aus Syrien bin 17 Jahre alt, bin seit 10.2015 in Deutschland und wurde am 06.2016 zuerkannt und habe 3 Jahre aufenthaltserlaubnis bekommen. Vor 5 Monate sind die 3 Jahre abgelaufen und wir haben nochmal zu 3 Jahre verlängert also jetzt bis 06.2022. Ich bin ein Schüler am Gymnasium meine Eltern sind Hartz4 Empfänger. Kann ich schon die Niederlassungerlaubnis beantragen ? Ich bin 17 und besuche die 10. Klasse in ein Gymnasium und möchte mein Abitur machen. Ich habe gehört man muss 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis haben bei mir sind es nur 3 Jahre und paar Monate. Und wenn ich 18 werde möchte ich weiter lernen und dann studieren . :) freue mich auf eure Antworten :ä
1 Antwort
Nach § 9 und 9a AufenthG Absatz 2 gelten für die Erteilung eines Daueraufenthaltes-EU und für eine Niederlassungserlaubnis folgende Anforderungen:
- Seit 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis:Antragsteller halten sich seit mindestens 5 Jahren mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte oder Visum) in der Bundesrepublik auf.
- Gesicherter Lebensunterhalt: Antragsteller bestreiten ihren und den Lebensunterhalt ihrer Familienangehörigen eigenständig und ohne staatliche Leistungen (z. B. Sozialhilfe). Bei Ehepartnern braucht nur einer der Partner diese Voraussetzung zu erfüllen.
- Rentenvorsorge: Antragsteller haben mindestens 60 Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in eine vergleichbare Vorsorgeleistung eingezahlt.
- Keine Sicherheitsgefährdung: Antragsteller sind keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie dürfen in den letzten 3 Jahren zudem nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden sein.
- Beschäftigungserlaubnis: Antragstellern ist die Ausübung einer Beschäftigung gestattet. Für bestimmte Berufe (z. B. Heilberufe oder für Rechtsanwälte) verfügen sie dauerhaft über die entsprechende Berufsausübungserlaubnis (gilt nur für die Niederlassungserlaubnis).
- Ausreichende Deutschkenntnisse: Antragsteller weisen Sprachkenntnisse auf mindestens B1-Niveau nach.