Vollzeitjob als Aushilfe neben der Schule?

3 Antworten

Vollzeitjob als Aushilfe neben der Schule?

Was denn nun? Vollzeitstelle oder Aushilfe? Als Aushilfe hast du keine Vollzeitstelle bzw. bei einer Vollzeitstelle bist du keine Aushilfe, sondern vollwertiges Teammitglied!

Und wie ist das Gesetz als 17 Jähriger Schüler. 

Du fällst auf jeden Fall ins Jugendarbeitsschutzgesetz. Wenn du noch schulpflichtig bist, gilt auch für dich sogar noch die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)!

Solltest du also noch schulpflichtig sein, dann darfst du lediglich einfache Arbeiten für maximal 2 Stunden pro Tag machen und das nur mit Zustimmung deiner Eltern.
In der KindArbSchV sind auch die Bereiche genau geregelt in denen du arbeiten darfst (§2).

Hast du keine Schulpflicht mehr, dann gilt:

  • Der Un­ter­richt hat Vor­rang und darf durch dei­nen Ne­ben­job nicht ne­ga­tiv be­ein­flusst wer­den (schlech­te No­ten oder so­gar das Sit­zen blei­ben soll so ver­hin­dert wer­den)
  • Du darfst au­ßer­dem ma­xi­mal 8 Std./Tag und 40 Std./Wo­che ar­bei­ten (in der Re­gel nur wäh­rend den Fe­ri­en mög­lich)
  • Du darfst nur mon­tags bis frei­tags zwi­schen 6 und 20 Uhr ar­bei­ten (Aus­nah­men gibt es nur für we­ni­ge Be­ru­fe: ab 16 Jah­ren kann im Gast­stät­ten- und Schau­stel­ler­ge­wer­be bis 22 Uhr ge­ar­bei­tet wer­den, in mehr­schich­ti­gen Be­trie­ben bis 23 Uhr, in der Land­wirt­schaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr und in Bä­cke­rei­en und Kon­di­to­rei­en ab 5 Uhr (mit 17 Jah­ren ab 4 Uhr)
  • Du darfst nur in Aus­nah­me­fäl­len am Wo­chen­en­de ar­bei­ten (in der Kran­ken­pfle­ge, Land­wirt­schaft, Gas­tro­no­mie o. ä.) und das i.d.R. ma­xi­mal zwei­mal im Mo­nat

Schülerarbeit: Alle wichtigen Regelungen (jobruf.de)

Werde ich so eingeteilt wie der Fillialleiter es will, oder passt er sich an meinen Schulzeiten auch an?

Wenn du als Vollzeitkraft eingestellt wirst, dann wirst du auch ganz normal im Dienstplan eingeteilt. Das du noch andere Verpflichtungen hast ist dem Filialleiter erstmal egal, denn du bist ja für 40 Stunden pro Woche eingestellt.

Hi,

einem Vollzeitjob (entspricht normalerweise 35-40 h/Woche) wirst du mit deinem Hauptjob als Schüler wohl nicht vereinbaren können.

Nicht jeder Filialleiter wird darauf Rücksicht nehmen, dass du noch andere Verpflichtungen hast.

Solange Du noch Schüler und noch nicht volljährig bist, darfst Du an Tagen, an denen Du Unterricht hast, sowieso nur zwei Stunden nach dem Unterricht arbeiten.

Mehr Stunden gingen nur am Samstag.

Selkiade  01.09.2023, 22:25
Solange Du noch Schüler und noch nicht volljährig bist, darfst Du an Tagen, an denen Du Unterricht hast, sowieso nur zwei Stunden nach dem Unterricht arbeiten.

Nicht pauschal als Schüler. Das gilt nur, wenn die Schulpflicht noch nicht erfüllt wurde. Geht eine Person über die Schulpflicht hinaus z.B. um das Abitur zu machen, noch zur Schule, dann fällt sie nicht mehr in die KindArbSchV und sie darf bis zu 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden pro Woche arbeiten.

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Selkiade  02.09.2023, 07:34
@tanztrainer1

Aha? Ich sehe nirgendwo die Nennung eines Bundeslandes...

Soweit ich aber weiß ich die Schulpflicht Ländersache und damit in jedem Bundesland verschieden...

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