Kann ich obwohl ich in Deutschland geboren wurde abgeschoben werden?

3 Antworten

Du meinst sicherlich abgeschoben.

Rein rechtlich kann das möglich sein, da du nicht alleine aufgrund deiner Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

ABER nach einer gewissen Zeit steht sie dir durchaus auf Antrag zu.

Einbürgerungsvoraussetzungen

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

Quelle

Wenn du diese hast, kannst du nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen abgeschoben werden.

Sofern du nicht die deutsches Staatsangehörigkeit hast kannst du natürlich abgeschoben werden.

Aber wohin?

Grundsätzlich in die Ländern dessen Staatsangehörigkeit du hast.

. . . die dich aufnehmen . . .

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Ja, das geht.

Aber wohin?

In eines der beiden Länder, deren Staatsangehörigkeit du besitzt.

Warum beantragst du nicht einfach die deutsche?