Gemeinsames Kind …Aufenthaltstitel?

NightshiftUser  07.01.2022, 02:51

Welche Staatsbürgerschaft hat dein Freund?

Accazx 
Fragesteller
 07.01.2022, 02:52

Mazedonisch

3 Antworten

Ein gemeinsames Kind setzt nicht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht voraus.

Wenn ihr nicht verheiratet seit und du kein entsprechendes Dokument für die Sorgerechtteilung unterschrieben hast, dann hast du nach deutschem Recht das alleinige Sorgerecht für euer Kind.

Das bedeutet für den Vater des Kindes, dass er keinen Aufenthaltstitel aufgrund des Umgangsanspruchs bzw. der Sorgepflicht beantragen kann.

Dies kannst du allerdings auch nachträglich ändern und das Sorgerecht mit dem Vater des Kindes teilen. Vorausgesetzt, der Vater ist in der Geburtsurkunde des Kindes namentlich eingetragen.

Vermutlich habt ihr das gemeinsame Sorgerecht. Dann kann er natuerlich einen Aufenthaltstitel bekommen. Sonst koennte er seine vaeterliche Sorgepflicht ja nicht erfuellen.

Ich gehe davon aus, dass du selbst die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt und euer Kind somit ebenfalls.

Kurzer Weg...heiratet und er kann hier bleiben.

Accazx 
Fragesteller
 07.01.2022, 02:54

Kann er das den nicht auch mit Kind? Also das hatten wir auch vor zu heiraten aber dachte das geht dadurch jetzt und wäre vllt nicht ganz so kompliziert

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