Grundregel Nr. 1 ...Ruhig bleiben und Tee trinken. Katzen, als Freiläufer, tun derart hin und wieder einmal und sind aber nach ein paar Tagen dann wieder da, spätestens wenn der Hunger so groß ist, daß der Ausflug damit abgebrochen wird. Also, abwarten, der kommt schon wieder.

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Nein, denn eine Ordnungswidrigkeit muß man begehen , bevor es eine wird.

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Ich find den gut, insbesondere seine Ansichten.

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Ja den habe ich, such dir schon mal ein "Rettungsboot", denn ich habe so das Gefühl das sie nichts ernsthaftes und vorallem längerfristiges mit dir vor hat. Sei also nicht enttäuscht, wenn sie dir das eines schönen Tages genauso darlegen wird. Und wenn es dann soweit ist, hat man eben bereits sein Plan B in der Tasche und steht nicht dumm da.

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Wenn du keine illegalen Drogen konsumierst, wie du selber sagst, dann könnte möglicherweise ein neurologisches Problem bei dir vorliegen. Dieses solltest du mit deinem Hausarzt abklären.

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Nein ich hatte noch kein Corona

...trotz das ich ungeimpft bin.

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Verlieren in dem Sinne kann man so nicht sagen. Die Besatzungsmächte, die bisher Afghanistan besetzt hielten, haben sich nach Ablauf einer gewissen Zeit lediglich militärisch zurückgezogen, da es keinen Sinn mehr machte, dort weiterhin stationiert zu bleiben, es lohnte sich sozusagen für die jeweilige Besatzungsmacht nicht mehr (militärisch wie auch finanziell).

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Betrug ist eine strafbare Handlung und wird laut StGB geahndet: Betrug - § 263 StGB - ist eine der Zentralvorschriften des StGB. Sie grenzt - rechtspolitisch wie dogmatisch in vielfach umstrittener Weise - erlaubte von verbotener Geschicklichkeit bei der Erlangung von materiellen Vorteilen ab. Es handelt sich um ein sog. Vermögensdelikt.

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Der wollte dir nur Angst machen, denn derart kann er ggf. meinen, aber entscheiden tun da andere, nämlich der Richter im Bunde mit dem Staatsanwalt, meinetwegen auch Richterin /Staatsanwältin. Wenn du bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, also noch keine Vorstarfen hast, dann kannst du bei deinen Delikten davon ausgehen, daß du entweder Bewährung oder Sozialstunden aufgebrummt bekommst. Mein Rat, such dir nen griffigen Rechtsanwalt, der haut dich da schon raus.

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Schwer zu sagen, denn derart Darstellerinnen wechseln hin und wieder auch ihren Künstlernamen.

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Wenn sich euer aktueller Vermieter darauf einlässt, dann wäreeine vorzeitige Kündigung und demzufolge auch Auszug möglich. Sollte sich der Vermieter allerdings auf die im Mitevertrag vereinbarte Mindestmietdauer berufen, sieht es schlecht für euch aus und ihr müßt bis dato noch Miete zahlen, ausziehen dürft allerdings.

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