Aufenthaltserlaubnis/Visum für Au-Pair in Deutschland?

Hallo zusammen,

Ich stehe vor dem Problem, dass meine Freundin (aktuell Au-Pair in Deutschland) kein Visum/Aufenthaltstitel in Deutschland bekommt und hoffe hier auf Antwort.

Sachverhalt:

Meine Freundin kommt aus Vietnam und ist 27 Jahre alt. Aktuell besteht ein Au-Pair Verhältnis bei einer Gastfamilie, was auch Grundlage des Visums ist. Dieses geht noch bis 31.07. danach ist das Jahr vorbei und kann nicht verlängert werden.

Da wir eine gemeinsame Zukunft wollen und beide möchten, dass sie hier bleiben kann (ohne auszureisen!) Versuchen wir einen Wechsel des Visums. Da aber im Zusatzblatt definiert ist, dass bei Beendigung des Au-Pair Verhältnisses der Aufenthaltstitel erlischt, muss das Au-Pair ausreisen.

Dazu kommt noch, dass sie schwanger ist (aktuell 21 SSW). Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt und auch keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben. Das würde aber auch nichts bringen, wenn wir das tun, so die Aussage der Ausländerbehörde.

Wir haben vom Frauenarzt ein Flugverbot, das würde aber nur auf eine Duldung hinauslaufen und der Aufenthaltstitel erlischt somit. Wenn wir also nach Au-Pair und während der Duldung heiraten, müsste sie dennoch ausreisen und ein Visum auf familiennachzug stellen und damit wieder einreisen.

Zeitlich ist eine hochzeit aber in diesen 4 Wochen, die uns noch bleiben bis Au-Pair nicht möglich, da noch Unterlagen in Vietnam angeforderten werden müssen + beglaubigt + übersetzt + vom Oberlandesgericht eine Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden muss (bei Vietnamesen erforderlich).

Ich habe auch von Hochzeit in Dänemark nachgedacht, weil man da weitaus weniger Dokumente benötigt und man kurzfristig heiraten könnte, aber wird diese Ehe dann auch wirklich anerkannt wenn ich diese im Standesamt vorlege? Bekomme ich überhaupt ein Visum für meine Freundin nach der Ehe?

Nach Recherche ist mir noch fsj in den Sinn gekommen im Anschluss an das Au-Pair, auch das fällt weg, weil meine Freundin 27 Jahre alt ist. Also könnte man den Weg über bfd (Bundesfreiwilligendienst) gehen, aber kann sie das überhaupt machen, wenn sie im November ein Kind zur Welt bringt?

Wir sind echt ratlos, auch ein Anwalt konnte uns nicht wirklich helfen.

Was könnten wir noch versuchen? Bzw ist da etwas schief gelaufen? Will die Ausländerbehörde einfach keinen Aufenthalt für meine Freundin oder ist das wirklich so kompliziert?

So wie ich es sehe würde meine Freundin evtl. Ein Visum nach Geburt bekommen, aber wie überbrücken wir die Zeit bis November?

Ich bitte um Rat!! Ich bin wirklich am Ende mit meinen Möglichkeiten!

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Abschiebung obwohl ich in deutschland geboren wurde?

Hallo leute hab ein problem. Ich hab wirklich keine ahnung wohin ich gehen soll oder wo ich hilfe bekomme deswegen frage ich euch. Ich bin 21 hier in deutschland geboren jedoch halb thailaendisch und halb vietnamesisch. Habe jedoch eine thailaendische staatsangehoerigkeit. Meine eltern sind seit der ddr zeit in deutschland jedoch mein vater wieder zurueck nach thailand abgehauen als ich ein saeugling war. Dementsprechend habe ich sehr viele probleme mit meinem pass und papiere. Ich renne heutzutage mit einem aufenthaltstitel rum und muss den jedoch jede 5Jahre verlaengern. Immer wieder werde ich im konsulat damit konfrontiert das ich abgeschoben werden kann und meinen vater in thailand suchen sollte jedoch weiß ich noch nicht mal ob er lebt wie er aussieht spreche die sprache auch nicht was im konsulat ziemlich uebel genommen wird. Hab das gefuehl das sie am liebsten alle thais wieder nach thailand abschieben moechten da ja thailand ein selbststaendiges land ist etc. Jedoch bin ich hier geboren und Deutschland ist meine Heimat. Ich weiß auch nicht warum aber einen deutschen staatsbuergerschaft kann ich irgendwie nicht beantragen weil sie meinen Vater brauchen. Und dazu steht in meinem pass auch keine personal nummer drinnen. Dementsprechend bin nirgendwo daheim oder nicht? In thailand bin ich auch nirgends registriert oder gemeldet dazu meinte einer Nachbarin das evtl mein Vater und nivht angemeldet hatte weil mein bruder sonst zur bundeswaehr nach thailand muss aber kenne mich da nicht aus... Naja in Deutschland kann ich auch nicht bleiben. Das stresst mich total. Alleine schon das ich nicht irgendwo hinfahren kann weil ich sonst nicht mehr in deutschland wieder einreisen kann. Wenn ich abgeschoben werden wuerde wohin? In thailand bin ich nicht gemeldet und waere auch sowas wie ein betrueger oder sowas. Was kann ich tun?

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Beschäftigung mit einem Aufenthaltstitel nach §21 Selbständige?

Ich bin Ausländer, der ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und jetzt in Deutschland freiberuflich arbeite. Ich bin manchmal auch von ein paar Arbeitgebern beauftragt, als freier Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Meine Einkünfte kommen im Verhältnis 70% von selbständigen Tätigkeiten und 30 % von Beschäftigung her, schätze ich ein.

Nach dem Hochschulabschluss habe ich einen Aufenthaltstitel nach AufenthG §16 Abs 4 (Arbeitplatzsuche für Absolventen einer deutschen Hochschule mit Erlaubnis jeglicher Erwerbstätigkeiten) besessen und durfte mit ihm sowohl selbständig als auch sozialversicherungspflichtig arbeiten. Nachdem dieser Aufenthaltstitel in 18 Monaten abgelaufen war, habe ich ein richtiges Arbeitsvisum gekriegt, und zwar einen Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §21 (Selbständige). Mit diesem Aufenthaltstitel kann man aber keine Beschäftigung machen und auch nirgendwie den Umfang deren Arbeitserlaubnis auf Beschäftigung erweitern lassen. Es geht aber komischerweise umgekehrt: Mann kann mit dem Aufenthaltstitel gemäß AufenthG §18 (Beschäftigung) selbständig arbeiten, wenn man sich beim Amt ordnungsgemäß darüber meldet. Ich kann aber keinesfalls den Aufenthaltstitel §18 kriegen, weil ich überwiegend (70:30) selbständig arbeite. Die Beamtin der Ausländerbehörde hat mir geraten, meine Arbeitgeber zu bitten, den Vertrag meiner Beschäftigung in eine selbständige Tätigkeit auf Honorarbasis umzuwandeln. Falls es klappen würde, wäre es natürlich toll. Ich wollte aber zuerst versuchen, eine Lösung zu finden, ohne meine Arbeitgeber in Umstände gehen zu lassen. Wer von euch ist mit dem Aufenthaltsgesetz vertraut? Habt ihr eine gute Idee?

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