Erfahrungen mit Anzeige bei eBay Kleinanzeigen?

Hallo zusammen,

meine kurzformulierte Frage: hatte hier schon jemand Erfolg mit einer Anzeige bei der Polizei wegen einem Betrugsfall auf eBay Kleinanzeigen?

Meine Story:

Vor etwa einem Monat wollte ich auf eBay Kleinanzeigen etwas erwerben. Das Geld (waren etwa so 180-200€) habe ich dummerweise aus Schnelligkeit per PayPal Freunde gesendet. (Zu seinem Glück wohlgesagt)

Der Verkäufer schreib nur, dass er das Geld erhalten habe und meldete sich dann 2-3 Wochen lang nicht mehr. Ich schöpfte bis dahin erstmal keinen Verdacht (manchmal kann ein Päckchen ja wegkommen oder er fliegt / ist im Urlaub, Arbeitsreise oder erkrankt). Als ich dann nach 3 Wochen vier Mal nachfragte schrieb er mir eine Woche anschließend nur, dass mein Geld weg sei und er sich mit falschen Daten auf eBay angemeldet hat. Er heißt gar nicht (Daten erfunden) Max Mustermann und kommt aus Berlin.

Jetzt weiß ich man kann ihn zwar anzeigen bei der Polizei, aber außer einem auf eBay Kleinanzeigen und seiner Email (so aufgebaut: MaxMustermann1990@gmail.com) habe ich nichts. Höchstens kriegen die seine IP, aber bringt das überhaupt was und vorallem nach über einem Monat noch was?

Das Profil von dem angeblichen Verkäufer Max Mustermann aus dem genau gleichen Ort habe ich übrigens nach Google Recherche auf LinkedIn gefunden, lohnt es sich dort mal Kontakt aufzunehmen und zu fragen ob er was von dem Betrug auf seinen Namen weiß?

Wäre es sinnvoll ihn zu raten eine Selbstanzeige zu erstatten?

Was meint ihr dazu?

Recht, Internetrecht, eBay, Kleinanzeigen, eBay Betrug
Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen(Facebook)?

Hallo,

Sicherlich gab es diese Frage schon etliche Male da sie sich jedoch zum Teil von Fall zu Fall unterscheiden frage ich auch mal nach.

Um das mal zu Schildern,ich habe mich auf einer Kauf Tausch Seite auf Facebook umgesehen und etwas gestöbert nun habe ich dort dann und gesehen der einen Erschwinglichen Wäschetrockner angeboten hat.Ich habe diesen Mann auch angeschrieben und ihn mein Interesse bekundet uns gefragt ob er denn noch da ist.Der ist noch erhältlich gewesen,weshalb ich dann mit diesem verhandelt habe und wir uns nach hin und her auf 120€ geeinigt haben.

Ich habe diesem geschrieben das ich mich mit genaueren Details zur Abholung dann melde worauf dieser fragte ob ich nicht schon am Selbigen Tag vorbeikommen könnte da noch weitere Interessenten bestünden.

Ich verneinte und sagte diesem das imam Donnerstag dieser Woche die Abholung stattfinden würde.

Er wahr damit einverstanden und sagte er würde sich dann Donnerstag mit der Adresse zurückmelden.

Nun ein Tag Später ,ich hab die Abholung geregelt einen Bekannten gefragt der für ein geringes Entgelt mit mir den Abholen wollte,meldet sich der zurück und sagte er hätte den Trockner an jmd für 150 € verkauft der diesen bereits abgeholt hätte.

Nun erfreut bin ich nicht und mich würde interessieren ob hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.Da dieser ja sich ja mit meinem Angebot einverstanden gegeben hat,und dem ganzen zugestimmt hat.

Internet, Facebook, Recht, Internetrecht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Kauf, Verkauf
Ebay: Käufer behauptet, Ware sei beschädigt angekommen

Hallo und guten Tag,

ich habe über Ebay ein Objektiv verkauft. Obwohl die Käuferin ausdrücklich wegen der Mehrkosten darauf verzichtet hat, habe ich es bis zu 500 EUR versichert versandt. Es war in einem einwandfreien Zustand, wir hatten es zuvor (mein Mann) sogar in einem Fotogeschäft prüfen lassen.

Ich habe es mehrfach in Blasenfolie gewickelt und Hohlräume im Päckchen mit Luftkammernfolie ausgefüllt.

Dennoch habe ich von der Käuferin eine Email erhalten, das Objektiv sei mit erheblichen Beschädigungen angekommen. Sie wollte mit dem Paket aber nicht zu DHL gehen, mit der Begründung, das Paket sei äußerlich unbeschädigt gewesen, die würden die Reklamation nicht annehmen. Ich habe jedoch darauf bestanden - Antwort noch offen.

Im Internet habe ich mich schon schlau gemacht - offensichtlich zahlt DHL so gut wie nie, wenn das Paket äußerlich in Ordnung ist. Aber das beschäftigt mich erst einmal nicht.

Mich beschäftigt: Was ist, wenn die Käuferin selbst das Objektiv beschädigt hat? Kann sie nun wirklich den Kaufpreis einfach von mir zurück verlangen? Leider habe ich den Gewährleistungsausschluss nicht wirklich in meinem Angebot drin gehabt, nur die Formulierung "Dies ist ein Privatverkauf - der Artikel kann daher nicht zurück gegeben werden. Versicherter Versand (DHL bis zu 600 EUR) für 10,99 EUR möglich.".

Kann mir bitte jemand einen Rat gehen, wie ich hier nun am besten vorgehe? Da wäre ich sehr dankbar! Bin ein privater Verkäufer.

Internetrecht, eBay, Internetauktion, Vorkaufsrecht
Ebay Abmahnung Porsche Fälschung?

Hallo,

ich habe bei ebay 3 Porsche Schlüsselanhänger angeboten. Diese habe ich als Privatverkauf angeboten. Ich habe nicht erwähnt ob es sich um originale oder nicht originale Schlüsselanhänger sich handelt. Ich habe heute eine E-mail von ebay erhalten mit folgendem Inhalt:

eBay

Ihr Angebot wurde entfernt: Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot

Guten Tag XXXXXX,

beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:

- Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.

- Mit Ausnahme der Verkaufsprovision haben wir alle Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben.

Ihr Angebot wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es sich beim angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:

.....

Beachten Sie bitte, dass Ihr eBay-Konto bei weiteren Verstößen gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.

Der Rechteinhaber Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen. 

Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: 

andreas.kirchgaessner@porsche.de

Wenn Sie weitere Fragen haben, klicken Sie bitte hier:

.....

Folgende Angebote wurden entfernt:

162622733902 - Porsche Schlüsselanhänger Silber 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

eBay-Kundenservice

___________________________________________________________________________________

in der Artikelbeschreibung stand:

Luxus Schlüsselanhänger Porsche GOLD

Schlüsselanhänger aus Metall.

Gewicht 48 Gramm.

NEU!

PRIVATVERKAUF! KEINE GARANTIE! KEINE GEWÄHRLEISTUNG!

_______________________________________________________________________________

Ich habe die Artikel als Privatverkauf angeboten. Nun habe ich im Internet gelesen, dass Mahnungen in wenigen Tagen folgen. Kann ich dies verhindern oder wie gehe ich jetzt am besten vor? 

Ich bitte um Hilfe.

Vielen Dank im Vorraus

online, Abmahnung, Internetrecht, eBay, Fälschung, Verkauf
Ist es rechtswidrig, Informationen über eine Person durch die E-Mail zu sammeln, mit Osint Tools und damit z.B. Geld zu verdienen (Internetrecht/Datenschutz)?

Als grobe Erklärung: es gibt ein Tool, mit dem ihr mit der E-Mail Adresse herausfinden könnt, auf welchen Seiten ein Nutzer sonst so eingeloggt ist.

Ich habe z.B. eure E-mail, gebe sie ein und sehe dann, wo ihr sonst so aktiv seid:

bspw. Gutefrage, Reddit, Instagram, TikTok, Snapchat und kann dann diese Profile analysieren

Open Source Intelligence ( OSINT) sind sicherheitsrelevante Informationen, die aus frei verfügbaren offenen Quellen gesammelt werden (z.B. Sozial- und Berufsnetzwerke, Nachrichten, Webseiten). Auf den unterschiedlichen Informationen werden mithilfe entsprechender Analysetools verwertbare Erkenntnisse gewonnen.

https://norbert-pohlmann.com/glossar-cyber-sicherheit/open-source-intelligence-osint/

Mit  Open Source Intelligence ( OSINT) ist eine Technik aus dem Bereich der Geheimdienste und Militärs gemeint. Grundsätzlich nutzen kann sie aber jeder, auch Privatpersonen. Es geht darum, Informationen zu Personen, Organisationen oder Unternehmen aus frei zugänglichen Quellen zusammenzutragen.

https://www.it-daily.net/it-sicherheit/cloud-security/open-source-intelligence-bedrohung-oder-chance

Dieses Tool wird unter anderem von manchen Arbeitgebern verwendet, die Bewerber rausfiltern wollen.

Das heißt Sie sehen, was ihr so online mögt und unter Umständen beeinflusst das, ob ihr angenommen werdet oder nicht

Ich meine im Grunde genommen werden ja auch sonst so Informationen (Cookies) genutzt und verkauft, gibts da einen Unterschied?

Ist rechtswidrig 79%
Ist nicht rechtswidrig 21%
Alternative Antwort 0%
PC, Computer, Datenschutz, Technik, E-Mail, IT, Recht, Internetrecht, Social Media, Informatik, Jura, Penetrationstest, Umfrage
Amazon: Falsche, hochwertigere Ware geliefert bekommen

Tag zusammen.

Ich habe ein Fachbuch über Amazon bei einem privaten Händler bestellt. Preis 5Euro. Ich kontaktierte sogar ausdrücklich den Händler, um Fragen zur Verpackung des Buches zu klären. Keine Antwort. Auf weitere Fragen reagierte der Händler ebenfalls nicht.

Eine Woche später erhielt ich das Paket. Geliefert wurde nicht das bestellte, sondern ein umfangreicheres, aber auch 10Euro teureres Buch. Ich nahm alles so hin und freute mich über das deutlich bessere Buch zum günstigen Preis.

Angesichts der extrem langen Lieferzeit, der Ignoranz des Händlers und der handschriftlichen Danksagung ging ich davon aus, dass das umfangreichere Buch quasi als "Entschädigung" für besagte Unannehmlichkeiten verschickt wurde. Das Buch war als Geschenk gedacht und wurde umgehend verschenkt.

Nun, knapp 3 Wochen später meldet sich plötzlich der Händler (sieh an, nun kann er sich melden.. aber meine Anliegen wurden ignoriert!) und verlangt das Buch oder den Differenzbetrag. Zurückschicken ist nicht, da verschenkt. Differenzbetrag wäre ich gewillt zu zahlen - allerdings nur die Differenz zur aufgedruckten UVP.

Spätestens nach meinen mehrmaligen Anfragen zum bestellten Buch hätte der Händler - bereits vorm verschicken - hellhörig werden müssen und merken müssen, dass das falsche Buch zum verschicken bereit lag. Es kam aber keine Reaktion.

Ich bin wie gesagt gewillt, die Sache schnell und unbürokratisch über die Bühne zu bringen und würde dem Zehner nicht hinterherweinen. Aber bin ich als Kunde dafür verantwortlich, die Fehler des Händlers auszubaden? Den Rechtsweg zu beschreiten steht in keiner Relation zum gekauften Produkt.

Deshalb rein hypothetisch: welche Möglichkeiten habe ich als Käufer in so einem Fall überhaupt?

mfG und danke!

Buch, Online-Shop, Amazon, Recht, Internetrecht, Kaufvertrag, Erstattung, Manowar, Versandhandel, fernabsatzgesetz
Louis Vuitton Feuerlöscher Verletzung Markenrecht und Urheberrecht?

Hallo liebe Community,

in letzter Zeit wurde mir auf Instagram Werbung für einen Livestyle Künstler angezeigt. Explizit verkauft dieser bspw. einen lackierten Feuerlöscher mit Louis Vuitton Logos drauf. Sieht schon „fancy“ aus.

Weitere Kunstwerke sind bspw. ein gemaltes Bild von Dagobert Duck welcher im Geld schwimmt, noch ein paar kreative pinselstriche drum herum, einen Investmentspruch noch drauf. Fertig. Solche „Kunstwerke“ habe ich nicht nur bei ihm gesehen, sondern bereits bei verschiedenen Künstlern die instagram shops betreiben.

Ebenfalls wollte ich ein passendes Geschenk zum Geburtstag für meinen Dad kaufen, der sich vor kurzem einen BMW 3er gekauft hat. Auf Etsy wäre ich eigentlich schnell fündig geworden, bspw. eine technische Zeichnung vom BMW mit BMW Logo oder ein Tshirt mit BMW 3er Konturen.

Alle diese Sachen müssten doch eine Urheberrechtsverletzung oder Markenrechtsverletzung sein, wenn man sie verkauft? Nach expliziter Nachfrage bei einem instagram shop Betreiber kam die Antwort „Das ist alles kein Problem. Das Kunstrecht hat Vorrang vor dem Markenrecht, daher unterliege ich keiner Lizenz.“ Ist das wirklich so einfach geklärt? Stelle mir die Frage, weil das mich echt verwundern würde, wenn man Lizenzverträge mit LV, BMW, … einfach so umgehen könnte.

Danke vielmals für die Aufklärung!! :)

Kunst, Recht, Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Louis Vuitton, Rechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung
Muss ich die Forderung der Provea (Tono bzw. miriale wirklich bezahlen?

Ich habe vor 2 Jahren etwas bei Tono bestellt und bezahlt. Leider war mir nicht klar, dass ich ein Abo abschließe. Daraufhin wurden mir weitere Dinge zugesendet, die ich jedoch nie erhalten habe. Auch die erste Lieferung wurde unversichert versendet. (DIESE ist bezahlt)

Nun habe ich ein Inkasso Büro am Hals, das behauptet ich müsse die anderen Lieferungen auch bezahlen. Ich habe mehrfach Beweise für die Zustellung gefordert, diese Aufforderung wurde über die 2 Jahre ignoriert. Nun erhalte ich folgende Mitteilung:

Nach den uns danach vorliegenden Informationen haben Sie am 14.08.2015 Produkte bei Miriale bzw. Tono bestellt. Miriale und Tono sind eingetragene Marken unseres Auftraggebers, der Provea SA mit Sitz in Cheseaux-sur-Lausanne. Eine Kopie der Bestellunterlagen fügen wir diesem Schreiben bei.

Mit Ihrer ersten Warenbestellung bei Miriale oder Tono sind Sie VIP-Kunde des flexiblen Abo-Services ohne Abnahmeverpflichtung geworden und haben in der Folge alle zwei Monate aus der von Ihnen gewählten Kollektion Folgelieferungen erhalten. Details zu Ihrem Kundenkonto fügen wir ebenfalls bei.

Weder zu der Erstbestellung noch zu den Folgelieferungen hat unsere Mandant Postrückläufer erhalten. Auch von Ihrer Seite wurden fehlende/unterbliebene Lieferungen zu keinem Zeitpunkt moniert, so dass nach dem normalen Verlauf der Dinge von erfolgreichen Warenzustellungen ausgegangen werden kann.

Da zudem der Wunsch Folgelieferungen zu überspringen oder den Service insgesamt zu kündigen im Hinblick auf die hier gegenständlichen Lieferungen/Rechnungen nicht geäußert worden ist, besteht nach dem derzeitigen Sachstand ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch.

Bitte prüfen Sie die Angelegenheit unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen und beigefügten Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse. Sollten Sie Ihren Einwand aufrechterhalten wollen, senden Sie uns bitte entsprechende Unterlagen/Dokumente zu, die diesen Einwand substantiiert belegen.

Alternativ können wir Ihnen nach Rücksprache mit unserem Auftraggeber auch einen Regulierungsvorschlag unterbreiten, der die Angelegenheit schnell, einfach und vor allem interessengerecht auflöst. Danach würden wir das Verfahren hier nach Eingang eines Betrages über 50,25 EUR unter Berücksichtigung eines 50%-Nachlasses einstellen. An dieses Angebot fühlt sich unser Mandant - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ausschließlich im Hinblick auf Forderungen in dieser Angelegenheit - bis zum 05.06.2017 gebunden.

Nutzen Sie für weitergehende Informationen und Zahlungen (z.B. per SOFORTÜBERWEISUNG oder BARZAHLEN.DE) gerne auch unseren Webservice unter www.schuldnerportal.coeo.de

Klingt zwar schlüssig, aber wenn ich keine Lieferung erhalten habe, wieso dann bezahlen?

Internet, Internetrecht, Rechte, Gesetz, Inkasso
Welche Erfahrungen gibt es mit Abmahnungen von Waldorf Frommer betreffend Filesharing Downloads?

Über meinen damaligen Internetanschluss wurde im Jahre 2013 ein Film runtergeladen. (darin kommt Miley Cyrus vor)

Dazu haben die auch die IP Adresse. Damals kam irgendwann mal eine Abmahnung, wo man so 950 € ca. zahlen sollte. Habe dann eine Rechtsanwaltskanzlei genommen, die spezialisiert darauf war, sowas abzuwehren. Seit dem war Ruhe.

Ende 2018 bekam ich plötzlich wieder Post von denen. Letzte Zahlungsaufforderung. 1000 €. Nicht reagiert. Dann kam ein Mahnbescheid vom AG Coburg. Widerspruch eingelegt. Jetzt kam ein richtig fetter gelber Brief vom AG Bochum. Eine Verfügung. Keine Ahnung, was das ist. Mir war bislang immer nur bekannt, dass es einstweilige Verfügungen gibt. In dem Umschlag fand' ich auch ein Schreiben, was zwischen "meiner" Kanzlei und WF ausgetauscht wurde. Darin schreibt "meine", dass sie das Mandat niedergelegt hat, weil jede Kontaktaufnahme zu mir fehlgeschlagen sei. Ich war zwischenzeitlich ein paar Mal umgezogen. Wusste dann auch nicht, dass das weiter geht. Aber wie gesagt, jetzt kam wieder was und die gehen irgendwie ganz schön ab.

Ich bin in Hartz-4 und kann praktisch nichts zahlen. Und sehe es auch nicht ein.

Wie würde das nun weiter gehen, wenn ich nichts mache?

Machen die richtige Gerichtsverfahren, wo man auch mit einem Richter spricht?

Wie werden bzw. wurden solche Verfahren bisher entschieden?

Ich war damals 20 Jahre alt und habe schließlich auch nichts Geschäftliches verfolgt und mir auch sonst nix dabei gedacht.

Wie sollte ich darauf reagieren?

Internet, Recht, Abmahnung, Internetrecht, Urheberrecht, Gesetz, Bochum, Filesharing, Gerichte, Gesetzeslage, Jura, Privatrecht, suizidgefährdet, waldorf-frommer