Ist es rechtens wenn man im e-mail in schreibt das man diese Mail schreiben, e-mailadresse nicht zu speichern und auffordert diesen Mail zu löschen vom System?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

5 Antworten

Reinschreiben kann man, was man will. Daran halten muss sich der Empfänger nicht.

Falls ich dich richtig verstehe, möchtest du den Empfänger deiner E-Mail auffordern, deine Mail nach dem Lesen zu löschen. Und du willst wissen, ob du das machen darfst.

Klar darfst du. Niemand wird dir deswegen Probleme machen. Allerdings ist der Empfänger auch nicht verpflichtet, deinem Wunsch bzw. deiner Aufforderung nachzukommen.

Er kann also behaupten, sie gelöscht zu haben, ohne es wirklich getan zu haben. Und er muss dir nichts beweisen.

creattimes 
Fragesteller
 06.02.2024, 20:58

Wenn ich es nicht mache. Verstosse ich denn nicht wegen Datenschutzgesetze ?

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JMC01  06.02.2024, 21:09
@creattimes

Welche Gesetze denn? Niemand hier weiß, um was für eine Mail es geht. Arbeitest du beim Geheimdienst und hast du unterschrieben, dass du bestimmte Daten nicht speichern darfst?

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Wheppa  06.02.2024, 21:10
@creattimes

Einer freiwilligen Bitte nicht nachzukommen, verstößt gegen kein Datenschutzgesetz.

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Ich würde dir empfehlen die Frage neu zu stellen und verständlicher zu formulieren. Ich persönlich habe nichts verstanden und viele andere wahrscheinlich auch nicht. So kriegst du keine Antworten.

Ja

Du kannst erstmal fordern, was du willst. Dazu hast du ein Recht. Du hast zum Beispiel auch das Recht, dir einen Elefanten zu wünschen.

Die Frage ist eher, ob es rechtens ist, wenn der Empfänger dem nicht nachkommt.

Privatleute müssen die Mail nicht nach Aufforderung löschen. Bei Unternehmen wird das anders sein, denn dafür gibt es ein Recht auf Löschung von Daten.

creattimes 
Fragesteller
 07.02.2024, 12:28

d.h. Private Leute können und Unternehmen und Gewerbe müssen es löschen ?

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Suboptimierer  07.02.2024, 12:33
@creattimes

Ja, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich habe noch nichts davon gehört, dass man als Privatperson in die Pflicht genommen werden kann, Mails nach Aufforderung zu löschen.

Im Privaten gibt es aber zum Beispiel das Recht am Bild, usw. Das heißt, du darfst Bilder von Personen nicht ohne deren Zustimmung veröffentlichen.
Das hat aber erstmal nichts damit zutun, dass du die Mail mit den Bildern nicht für dich behalten darfst.

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Du kannst schreiben was du willst, klar.

Daran halten muss sich aber keiner.