Instagram, YouTube etc.: Ist es rechtlich völlig unbedenklich Bilder / Videos mit Markenprodukten hochzuladen?

4 Antworten

Das kommt auf den Zweck an. Das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht schränken die Verwendung ein. Da diese Post aber selten in Verbindung mit diesen Rechten stehen, kann man einen VW fotografieren und posten, dass man stolz ist, so eine Karre gekauft haben (ok, wer einen VW kauft und dann darauf stolz ist, ist selbst schuld, aber das ist eine andere Geschichte).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Influencer werden dafür bezahlt, also haben sie auch die Erlaubnis. Bei allen anderen könnte ein Unternehmen u.U. dagegen vorgehen (Nintendo hat das in der Vergangenheit auch durchaus getan - heute sind auch die etwas ruhiger geworden). In der Regel haben Firmen jedoch nichts dagegen, da sie kaum kostengünstiger an Werbezeit kommen können.

Kenne mich da nicht so genau aus, aber würde sagen, dass es eigentlich nicht erlaubt ist, aber geduldet wird. Warum sollte eine Firma denn gegen den 14-Jährigen Max vorgehen, der auf einem seiner Insta Posts ein Nike Shirt trägt? Macht einfach keinen Sinn.

Gewissermaßen handelt es sich ja auch um Werbung für die betroffenen Marken.

Ist es rechtlich gesehen ausdrücklich erlaubt Bilder / Videos von Markenprodukten hochzuladen oder wird das bestenfalls nur geduldet und könnte grundsätzlich Probleme ergeben?

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen wie zum Beispiel das Zitierrecht geibt es aber. Und zufällige Marken wie beispielsweise auf einem T-Shirt fallen schon nicht unter das Urheberrecht.

Steht dagegen das Produkt im Vordergrund, könnte jede Firma verlangen, das Bild runterzunehmen oder sogar eine Unterlassungserklärung schicken.

Oder einen alten VW Käfer (oder neuen Golf) auf der Straße zu fotografieren und das Bild hochzuladen, würde die Markenrechte von VW verletzen?

Und wie sieht es mit eBay aus? Da gehört doch das Einstellen von privat gemachten Produktfotos zum Geschäftsmodell.

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@barfussjim

Ich sehe nicht wie jemand Urheberrecht am Eigentum eines anderen geltend machen kann und dazu gehört meiner Meinung nach auch das Abbilden des gekauften Objekts auf Fotos und natürlich auch das Posten dieser Fotos.

Der Schutz des Eigentums steht im Grundgesetz es wäre ein Eingriff in die Grundrechte.

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