Warum spuckt Deutschland mehr und mehr auf das Grundgesetz?

guterfrager5  01.02.2024, 09:06

was ist das für eine Schriftart?

peace87 
Fragesteller
 01.02.2024, 15:37

Ich weiß leider nicht mehr. Diese Fakten habe ich vor 3 oder 4 Jahren recherchiert und zusammen geschrieben.

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn man von Gleichheit spricht, warum bin ich dann benachteiligt und bekomme das Bürgergeld nicht zusätzlich zum Einkommen ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
peace87 
Fragesteller
 01.02.2024, 16:40

Ja bedingungsloses Grundeinkommen würde ich ebenfalls begrüßen. 1500 Euro für jeden ab 21. Wer mehr will verdient sich entsprechend mehr durch Arbeit dazu.

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Von Experte Rollerfreake bestätigt

Artikel 3 ist dazu da, dass GLEICHES gleich behandelt wird.

Wenn du Ungleiches hast, dann ist es unsinnig und auch NICHT im Sinne des Art. 3 GG eine Gleichbehandlung zu erzwingen.

Insofern.. du hast die gesetzliche Grundlage einfach nicht verstanden... und der Rest ist Weltuntergangs-Geschwalle, das weder für das Verständnis der Frage erforderlich ist, noch einen großen Informationsgehalt hat.

peace87 
Fragesteller
 01.02.2024, 08:35

Ich verstehe deine Antwort nicht. Was ist deiner Meinung "Ungleiches"?

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WeiSte  01.02.2024, 08:42
@peace87

Es wurde hier bei den Antworten schon erklärt:

Wenn alle Asylbewerber die gleichen Leistungen erhalten, z.B. Bezahlkarten, und nicht einige z.B. Bezahlkarten und andere aber Bargeld, dann hat eine Gleichbehandlung i.S.d. Art. 3 GG stattgefunden.

Alle Asylbewerber = Bezahlkarten, alle ALG Empfänger = Bargeld wäre zum Beispiel kein Verstoß, weil es eben zwei ganz unterschiedliche Gruppen sind.

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peace87 
Fragesteller
 01.02.2024, 11:28
@WeiSte

Der Wortlaut bezieht sich auf Alle Menschen in Art. 3.

Also eindeutig ein Verstoß!

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WeiSte  01.02.2024, 12:19
@peace87

Ja, der Art. 3 GG bezieht sich auf alle Menschen, aber das habe ich oben auch nicht bestritten. Meine Aussage hat damit nämlich überhaupt nichts zu tun.

Ich habe übrigens mal u.a. Staats- und Verfassungsrecht als Studieninhalt gehabt, inklusive erfolgreicher Abschlussprüfung in diesem Bereich. Das ist zwar lange her, aber so ein bisschen kenne ich mich da doch noch aus.

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BeviBaby  01.02.2024, 12:41
@peace87
Der Wortlaut bezieht sich auf Alle Menschen in Art. 3.
Also eindeutig ein Verstoß!

Alle Menschen sind gleich. Aber die Umstände, in denen sie sich befinden sind es nicht. Und das sieht das Gesetz auch und deswegen ist auch eine Unterschiedlich-Behandlung von z.B. jemandem der Arbeitet und jemandem der nicht arbeitet möglich, wenn es um die Berechnung von Pfändungsfreien Beträgen geht.

Denn DA sieht man eben den Unterschied.

Und diese Ungleichheit beim Menschen rechtfertigt die Ungleichbehandlung, weil es in diesem Falle gerade NICHT zielführend wäre alle ungleichen gleich zu behandeln.

In diesem Sinne... solange alle Leute die in derselben rechtlichen Situation sind (z.B. in diesem Falle 'Alle Asylbewerber') gleich behandelt werden was die Bezahlkarte angeht besteht kein Problem. Das wurde aber schon mal erklärt.

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Skywalker17  15.02.2024, 12:57
@peace87

Noch nicht mal das verstehst du.

Deutsche Staatbürger und illegale Migranten, die noch keinen Status haben in Deutschland. .

Deiner Meinung nach könnte auch ein Somlier kommen und will sofort als Bundesknzler gewählt werden. weil wir ja alle gleich sind?

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Du hast den Art. 3 gründlich missverstanden. Der Artikel gebietet zwar, Gleiches gleich zu behandeln.

Aber er verbietet keinesfalls, Ungleiches ungleich zu behandeln.

Wenn alle Asylbewerber ihre Leistungen zukünftig in dieser Form erhalten, ist dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG Genüge getan.

peace87 
Fragesteller
 01.02.2024, 11:54

Im Art. 3 steht explizit "alle Menschen sind gleich.

D.h. im Klartext das damit jeder gemeint ist und das Deutsche nicht besser, schlechter oder anders behandelt werden dürfen als Asylbewerber.

Die Bezahlkarten sind eindeutig eine Benachteiligung für Asylbewerber im Vergleich zur deutschen Bevölkerung. Es findet hier eine faktische Ungleichbehandlung zwischen Deutschen Staatsbürgern und Asylbewerbern statt.

Ergo ein klarer Verstoß gegen das GG, Art. 3.

Im übrigen ist das GG und auch sonstige Grund wie Menschenrechte absichtlich einfach formuliert. Sie werden, zumindest war es so mal gedacht so ausgelegt wie sie verstanden werden. Wenn also drin steht alle Menschen sind gleich und niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden, dann schließt das zweifelsfrei auch Asylbewerber mit ein.

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BeviBaby  01.02.2024, 12:56
@peace87
D.h. im Klartext das damit jeder gemeint ist und das Deutsche nicht besser, schlechter oder anders behandelt werden dürfen als Asylbewerber.

Nein.

Klar, damit ist jeder gemeint, aber dieser Artikel besagt eben NICHT, dass jeder genau gleich behandelt werden muss. Das wäre nebenbei auch nicht gewollt gewesen, was sich SEHR einfach aus dem Gesetz lesen lässt, denn schon das Grundgesetz sieht ja durchaus eine Ungleichbehandlung vor, indem aufgespalten wird in 'Menschenrechte' (die gelten für jedermann) aber eben auch BÜRGERRECHTE, die für den BÜRGER gelten.

Insofern, wenn du die Idee mal zurückverfolgst, kommst du zu dem eigentlichen Hintergrund: Und der sagt dir, dass mit diesem Grundsatz ausgedrückt wird, dass GLEICHES nicht ungleich behandelt werden soll.

Ungleiches aber eben auch nicht gleich.

Es findet hier eine faktische Ungleichbehandlung zwischen Deutschen Staatsbürgern und Asylbewerbern statt.

Nochmal: Ungleiches ungleich zu behandeln ist gerade KEIN Verstoß gegen Art. 3 GG.

Im übrigen ist das GG und auch sonstige Grund wie Menschenrechte absichtlich einfach formuliert.

Nein, eigentlich nicht. Es mag so formuliert sein, dass jeder den Satz lesen kann... aber tatsächlich VERSTEHEN tun das Zeug die wenigsten.
Das scheitert häufig schon daran, dass Leute nicht verstehen, dass es sich hierbei um Abwehrrechte gegen den Staat handeln soll. Oder daran, dass die Dinger (tatsächlich!!!) auch eingeschränkt werden können.

Und bei Artikel 3 ist halt eben der größte Irrglaube, dass der dazu das ist einen Strich zu ziehen nach dem Motto 'so, alle sind jetzt gleich', was aber vollkommen an der Lebensrealität vorbei wäre.

 Sie werden, zumindest war es so mal gedacht so ausgelegt wie sie verstanden werden.Wenn also drin steht alle Menschen sind gleich und niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden

Falsch. Abgesehen davon dass die meisten Leute 'Freizügigkeit' als 'ich darf mich ausziehen wenn ich will' verstehen (ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung) wird sogar aus der gesamten Vorschrift klar, dass deine Überlegung nonsense ist.

Denn WENN niemand wegen IRGENDETWAS bevorzugt oder benachteiligt werden dürfte (das ist ja das was du in Absatz 1 sehen willst), dann wäre Absatz 3 vollkommen obsolet!

Denn da ist eine abschließende Aufzählung warum jemand nicht benachteiligt werden darf... und surprise, surprise... der Aufenthaltsstatus und auch die Frage ob jemand Staatsbürger ist oder nicht, steht da NICHT drin.

Und genau DESWEGEN kann sich Flüchtling F, der seit 3 Tagen im Land ist auch NICHT ans Bundesverfassungsgericht wenden, weil er nicht wählen darf und das eine Verletzung des Art. 3 GG darstellen würde.

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Skywalker17  29.03.2024, 09:39
@peace87
Die Bezahlkarten sind eindeutig eine Benachteiligung für Asylbewerber im Vergleich zur deutschen Bevölkerung. Es findet hier eine faktische Ungleichbehandlung zwischen Deutschen Staatsbürgern und Asylbewerbern statt.

Der Wert der den Asylbewerbern und Migranten zur Verfügungn gestellt wird ist massgebend. Wie es ausbezahlt wird ist unwichtig im Sinne des Gesetzes.

Die Migranten können froh sein, dass unser Land so grosszügig ist. In anderen Ländern hätten sie es nicht so gut.

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Ich begrüße ganz klar, dass Menschen, welche sich als Gast in unserem Staat aufhalten weniger Rechte haben, als ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland! Irgend einen Unterschied zwischen Gast und Bürger muss es geben. Und diese kann sich in solchen Themen äussern.

Nicht zu vergessen ist auch, dass ich für mein Gehalt arbeite! ich muss mindestens 40 Wochenstunden schuften und bekomme dann als Gegenleistung ein mehr oder weniger anständiges Gehalt ausgezahlt.

Ein Gast kommt in dieses Land - egal ob als Flüchtling oder Asylbewerber und hat erst einmal kein Recht auf Arbeit. Sie wird diesem sogar explizit verboten! Also hat er auch keinen Anspruch auf Geld in irgend einer Art und Weise sondern muss das nehmen, was ihm der Staat zubilligt, damit er leben und überleben kann.

Übrigens: Ich bin auch dafür, dass man das Bürgergeld auf Kartenwege ausbezahlt. Auf diesem Wege würde man nämlich arbeitsscheue Personen dazu bringen können, wieder arbeiten zu gehen, anstatt faul daheim herumzulungern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Tut es nicht Menschen die zb illegal hier sind sollen nicht noch das Geld der Steuerzahler bekommen und ins Ausland überweisen. Das sehen auch Asylbewerber die seid Jahren hier gut integriert sind so.

peace87 
Fragesteller
 01.02.2024, 14:39

Es gibt keine illegalen Menschen. Und Steuerzahler sind auch die irregulären Migranten. Oder glaubst du die zahlen keine Steuern!?

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FranzDeutsch  01.02.2024, 15:50
@peace87

Jemand der hier kein Aufenthaltsrecht hat ist illegal hier und gehört sofort abgeschoben.

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peace87 
Fragesteller
 01.02.2024, 15:54
@FranzDeutsch

Was ist mit „illegaler“ Migration gemeint?

Menschen, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland befinden, werden teilweise als „illegale Migrant:innen“ bezeichnet. „Der Begriff ist umstritten“, sagt Bernd Kasparek vom Institut für Empirische Integrations- und Migrationsforschung an der Humboldt-Universität Berlin dem Tagesspiegel. Üblich ist die Bezeichnung „irreguläre Migration“.
Der Begriff „illegale Migration“ werde oft genutzt, um zu suggerieren, Migration sei illegitim und verstoße beispielsweise gegen Einwanderungs- oder Aufenthaltsgesetze, sagt Kasparek.

...

Der Begriff der ‚illegalen Migration‘ ist unnötig stigmatisierend und sollte vermieden werden.

https://www.tagesspiegel.de/politik/was-ist-eigentlich-illegale-migration-die-bedeutung-der-wichtigsten-begriffe-in-der-migrationsdebatte-10536109.html

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FranzDeutsch  01.02.2024, 15:57
@peace87

Ich sage das weiter. Wir brauchen hier keine illegalen Migranten.

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peace87 
Fragesteller
 01.02.2024, 16:06
@FranzDeutsch

Das ist deine persönliche Entscheidung. Ich wollte dich nur darauf hinweisen das es keine illegalen Menschen gibt. Wenn die für dich trotzdem in deiner Gedankenwelt existieren, dann ist das so.

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Skywalker17  14.03.2024, 14:15
@peace87

Illegale Menshen gibt es nicht. aber illegal eingereiste.

Da Deutschland ohnehin am meisten Sozialleistungen an illegal eingereiste Ausländer gibt, ist es ein Witz zu bemängeln, dass es in Form einer Bezahlkarte geschieht?

Es soll, wie hier schon geschrieben wurde, verhindert werden, dass das Geld in die Heimat geschickt wird.

Hast du dir mal überlegt, von was die Migranten und Asylbewerber leben, wenn sie kein Bargeld mehr haben?

Da gibt es doch nur 3 Möglichkeiten, verhungern, stehlen oder sich bei den Tafeln bedienen. Nur die sind für andere Menschen gedacht, die nun nicht mehr zum Zug kommen, weil sie von Migranten überflutet werden.

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