Was bedeutet eigentlich "Eigentum verpflichtet"?
Artikel 14 GG sagt: Was uns gehört, darf uns niemand wegnehmen. Der Staat schützt das Eigentum. Eltern können das Eigentum an die Kinder vererben. Der Artikel sagt auch: Es gibt eine Ausnahme. Der Staat kann in wichtigen Fällen Eigentum wegnehmen.
Der Artikel sagt aber auch: Eigentum ist eine Verpflichtung. Eigentum soll so genutzt werden, dass es allen nützt. Das heißt zum Beispiel: Wer eine Fabrik besitzt, der soll Menschen Arbeits-Plätze anbieten. Er soll sie gut bezahlen. Wer viele Häuser hat, der soll Wohnungen vermieten. Dann können andere Menschen da wohnen. Wer viel Geld hat, der muss auch Steuern zahlen. Mit Geld von den Steuern kann der Staat dann etwas für alle Menschen machen.
Der Artikel sagt auch: Es gibt eine Ausnahme. Der Staat kann in wichtigen Fällen Eigentum wegnehmen. Wichtige Fälle bedeutet: Es ist für sehr viele Menschen gut, wenn einem Menschen etwas weggenommen wird. Zum Beispiel: Der Staat kann ein Grundstück wegnehmen, wenn eine wichtige Straße gebaut werden soll.
Quelle: https://www.nachrichtenleicht.de/das-grundgesetz-einfach-erklaert-artikel-14.3894.de.html?dram:article_id=443415
Die Leerstandsquote für Wohnraum misst die Zahl der leerstehenden Wohneinheiten im Bezug zum Wohnungsbestand. Im Jahr 2019 lag die Leerstandsquote auf dem deutschen Wohnungsmarkt bei etwa 2,8 Prozent. Basis der Berechnungen sind Bewirtschaftungsdaten von CBRE (für ca. 733.000 Wohneinheiten) (quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/74463/umfrage/wohnungsleerstand-in-deutschland-seit-2001/)
Demgegenüber stehen insgesamt circa 650 000 Menschen, die von Wohnnugsosigkeit betroffen sind (nach Angaben des Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in Deutschland ).
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Eigentum verpflichtet"
und was ist zu tun?
3 Antworten
Eine Enteignung ist im Rechtsstaat nur gegen eine entsprechende Entschädigung möglich. Dazu hat weder der Staat noch die Stadt Berlin genug Geld. Abgesehen davon. dass für dieses Geld besser zusätzliche Wohnungen gebaut würden.
Man könnte aber den Leerstand und damit die Wohnungsnot mindern, wenn für leerstehende Wohnungen ein fiktiver Mietertrag festgelegt und steuerpflichtig würde.
Wird als "Sozialbindung des Eigentums" verstanden.
Wäre bestimmt so, wenn es gemeinnützig wäre, was ist gewöhnlich nicht ist.
Unternehmen handeln regelmäßig eigenützig.
Unternehmen haben keine sozialen Pflichten und kein soziales Interesse.
Noch keine Partei hat sich auf diesen Grundgesetz Artikel bezogen oder auch nur daran gedacht, in ihrer Marktgläubiigkeit.
Deine "Wohnungslosenzahl kannst Du Dir an die Wand nageln. Von diesen Wohnungslosen, besser Obdachlose, suchen keine Wohnungen. Die Zahl derer die eine Wohnung, aus welchen Gründen auch immer, ist wesentlich höher als die Zahl der leerstehenden Wohnungen. Damit ist Dein Hintergedanke bezüglich der Enteignung von Wohnungen, wie es nach diesem Volksentscheid der keiner war, herauskam einfach im Nichts verschwunden.
Dieser Volksentscheid war nur dazu gedacht vorzutäuschen dass man was unternimmt, gerade vor den Wahlen.
Interessant, dass deine Assoziation mein Hintergedanke sein soll :)
Dessen ungeachtet: Was ist zu tun?
Was ist zu tun?
Den Bau neuer Wohnungen fördern, wie man es vor 50 Jahren mal angefangen hatte, dann aber mehr und, zurückgefahren hat.
Dieser Volksentscheid war mal wieder ein gutes Beispiel, wie blöd Mehrheitsmeinungen sind. Schwarmintelligenz gibt es offensichtlich nur bei Tieren.