Wieso denken manche dass das Grundgesetz eine unmittelbare Drittwirkung hat [das Leben untereinander]?

Deamonia  18.07.2023, 14:06

Was soll bitte "Meinungsherrschaft" sein?

trans64 
Fragesteller
 18.07.2023, 14:20

Das war die Auto-Korrektur. Da soll logischerweise auch Meinungsfreiheit stehen.

6 Antworten

Das GG wurde und ist nur ein Abwehrrecht gegen den Staat.

So würde ich das nicht ganz interpretieren. Die Grundrechte sind auch eine Verpflichtung des Staates, sie gegenüber Dritten durchzusetzen. Aus Freizügigkeit wird Freiheitsberaubung, aus körperlicher Unversehrtheit die Körperverletzung.

Aber oft konkurrieren auch verschiedenen Rechte. Hier auf GF gilt beispielsweise auch das Hausrecht. Niemand kann sich auf die Meinungsfreiheit berufen.

Weil es das indirekt durchaus hat - die freie Entfaltung der Persönlichkeit gilt zwar zunächst nur gegen den Staat, indirekt aber auch gegen die Nachbarn, weil die das ebenfalls weitgehend hinnehmen müssen. Das gilt auch für den Glauben, die Meinungsfreiheit, Demonstrations- und Vereinsrecht, das Vereinigungsrecht, die Freizügigkeit und das Eigentum.

trans64 
Fragesteller
 18.07.2023, 14:17

Natürlich ist Artikel 9(3) ausgeschlossen.

Aber z.B bei der Meinungsfreiheit. Die gilt gegenüber dem Staat. Das heisst jmd könnte seine Meinung in einer Zeitschrift schreiben. Die frage ist aber ob die Zeitschrift diese auch veröffentlicht. Die zu veröffentlichen ist nämlich nicht in dem Sinne des Gg

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HugoHustensaft  18.07.2023, 14:20
@trans64

Das ist falsch - die Medien sind nicht verpflichtet, Deine Meinung zu veröffentlichen, sie können es aber tun, auch das umfasst die Meinungsfreiheit; und dies gilt auch, wenn Deine Meinung dem politischen Mainstream oder Deinen Nachbarn nicht gefällt.

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trans64 
Fragesteller
 18.07.2023, 14:31
@HugoHustensaft

Habe ich doch gesagt?

Man kann aber natürlich eine Person persönlich bestrafen wenn die Meinung zwar straffrei ist aber radikal. Z.B Kündigung der Freundschaft etc. die Strafe bleibt vom Staat straffrei aber nicht von Privatpersonen

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Die Leute die sich in Diskussionen auf die Meinungsfreiheit berufen, die finden die Meinungsfreiheit nicht einmal im Grundgesetz und eigentlich ist es ihnen auch egal.

Meiner Meinung nach habt ihr schlicht aneinander vorbeigeredet.

Ich gehe davon aus, der andere dachte, du willst ihm untersagen weiter zu sprechen, obwohl du ihm lediglich dein Desinteresse mitgeteilt hast.

Außerdem kann man Meinungsfreiheit schon gegenüber jedem "fordern" und zwar in der Hinsicht, das einem niemand verbieten darf, eine Bestimmte Meinung zu haben oder zu äußern.

Zur Hauptfrage: Ich denke, den meisten wird "unmittelbare Drittwirkung" überhaupt nichts sagen, deswegen kann es ihnen natürlich auch nicht bewussst sein.

Weil diese Leute eine Sicherheit brauchen, um ihre verqueren Meinungen verbreiten zu können, und da berufen sie sich sehr gern auf das GG, weil sie meinen damit die anderen einschüchtern zu können. In früheren Zeiten hätten sie sich vermutlich in gleicher Absicht auf die Bibel berufen mit Gott als Schwarzem Mann und furchterregendem Big Brother der bei Zuwiderhandlung Pest und Cholera oder Mafia-Schlägertrupps schickt, aber die schert heute niemanden mehr, also muß das GG als (unwirksames) Druckmittel herhalten. Darum geht es letztlich, Einschüchterung, billige Drohungen. Wer so handelt, beweist keinen guten Charakter.