Inwiefern kann der Staat Grundrechte beschneiden, um gleichzeitig andere Grundrechte zu schützen?

5 Antworten

die Corona-Maßnahmen wurden schon mehrfach zitiert, sind ein gutes Beispiel für Maßnahmen, also Eingriff in die Grundrechte der Bürger - solche Maßnahmen müssen aber dann sofort zurückgenommen werden, wenn die Gefahr vorbei ist

andere Maßnahmen - wie z.B. Einschränkung des Demonstrations-/Versammlungsrechts müssen jeweils von Fall zu Fall geprüft werden

Schau auf die Coronamaßnahmen. Da wurde die Bewegungsfreiheit eingeschränkt um die körperliche Unversehrtheit anderer zu schützen.

DieMelanie222  15.05.2023, 19:05

Das wollte ich als Beispiel auch schreiben.

1
vanOoijen  15.05.2023, 22:01
@DieMelanie222

Ich ebenfalls. Liegt momentan ja auch noch als bestes Beispiel dafür auf der Hand.

1

Eigentlich darf man das nur, sofern es gesetzlich geregelt ist, wie zB in Art 8 Abs. 2 GG

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

oder im Bezug auf die Impfpflicht Art. 2 Abs. 2

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ansonsten hätten die Rechte keinen wirklichen Sinn. Man sagt ja nicht ohne Grund, dass diese in 1. Linie Abwehrrechte gegen den Staat sind.

Es werden Demonstrationen verboten, wenn man davon ausgehen kann, dass es zu Gewalt oder Hassreden kommen kann.

Passiert beispielsweise bei Demos von Palästinensern, wenn es um Israel geht

In der Coronakrise musste die Politik diese klassische Rechtsgüterabwägung treffen. Querlüfter haben das nie kapiert.