Hätte die DDR das auch gemacht?

14 Antworten

Ob die DDR das gemacht hätte? Eher umgekehrt: Genau solche Gesinnungskontrolle gab es in der DDR und heute erleben wir unter dem Deckmantel der „Zivilgesellschaft“ etwas ganz Ähnliches. Dass jemand allein wegen der Teilnahme an einer Veranstaltung (egal ob man die Inhalte teilt oder nicht) fristlos gekündigt wird, ist ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit und Privatsphäre.

Man muss Martin Sellner nicht mögen, um zu erkennen, wie gefährlich es ist, wenn schon das Zuhören als Kündigungsgrund reicht. Dann leben wir nicht mehr in einer freien Gesellschaft, sondern in einer, in der politisch unerwünschtes Verhalten sanktioniert wird und das außerhalb des Strafrechts.

Es bleibt zu hoffen, dass ein Gericht diesen Fall objektiv bewertet. Denn unabhängig von der politischen Richtung: Solche Maßstäbe gefährden letztlich alle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Profil746382  13.06.2025, 21:37

In der DDR wäre Sellner schon lange nicht mehr am Leben und der andere Typ hätte sich für Jahrzehnte eine Zelle in einem Foltergefängnis gesichert. Ich würde sagen das ist nicht ganz das gleiche wie eine Kündigung samt Abfindung zu bekommen.

etheruser  13.06.2025, 21:40
@Profil746382

Das mag sein, aber genau das ist der Punkt: Wir leben eben nicht in der DDR – und das ist auch gut so. In einem demokratischen Rechtsstaat sollte es nicht darum gehen, Menschen für ihre politische Gesinnung oder Meinung systematisch zu vernichten oder einzusperren, solange sie sich im Rahmen der Gesetze bewegen.

Ob man Sellners Positionen teilt oder nicht, ist dabei zweitrangig. Entscheidend ist, dass Meinungsfreiheit für alle gilt – nicht nur für die eine oder andere Seite.

Wenn jemand gegen geltendes Recht verstößt, gibt es rechtsstaatliche Verfahren dafür. Aber politische Säuberung à la DDR kann in keiner freien Gesellschaft die Antwort sein – sonst wird man genau das, was man vorgibt zu bekämpfen.

Profil746382  13.06.2025, 22:36
@etheruser

Das hat hier überhaupt nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Der Typ wurde sicher nicht auf staatlicht Anordnung hin gekündigt, und der Staat kann den Arbeitgeber genau so wenig zwingen jemanden zu beschäftigen den er nicht beschäftigen will.

etheruser  13.06.2025, 22:38
@Profil746382

Es geht hier nicht darum, ob ein Arbeitgeber jemanden beschäftigen muss, sondern darum, in welchem gesellschaftlichen Klima wir mittlerweile leben. Wenn jemand allein wegen seiner politischen Meinung – ob einem diese passt oder nicht – seinen Job verliert, dann ist das sehr wohl eine Frage von Meinungsfreiheit im weiteren Sinne.

Natürlich war das keine „staatliche Anordnung“ – muss es auch gar nicht sein. Es reicht, wenn öffentlicher Druck oder gezielte Empörungswellen dafür sorgen, dass jemand aus dem Berufsleben gedrängt wird. Das ist faktisch ein Einschüchterungsmechanismus – und wer das leugnet, verkennt die Realität.

Wenn man Meinungsfreiheit ernst nimmt, muss man sie auch dann aushalten, wenn einem die Meinung nicht gefällt. Alles andere ist Heuchelei.

  1. Stell hier bitte den Link zu dem Artikel ein. Denn ohne den Gesamtkontext fällt es schwer, eine fundierte Antwort zu geben.
  2. Hier scheint es um einen Konflikt zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer. Der Vergleich mit der DDR ist deshalb etwas unpassend.
  3. Trotz des schwerfälligen Vergleichs mit der DDR, würde ich diesen hier mitgehen: In der DDR wären solche Vorträge gar nicht erst erlaubt gewesen. Im besten Fall wären solche Vorträge dann im Untergrund gewesen mit allem drum und dran, was es in der DDr so gab: Stasi-Bespitzelung, Berufsverbote, Sippenhaft (Kinder dürfen nicht Studieren, aufs Gymnasium).
  4. Also nein: Die DDR hätte sowas nicht gemacht. Es wäre schlimmer gewesen.

Wieso DDR? Was hat das mit dem Staat zu tun? Das war eine Behindertenhilfe, bei der er gearbeitet hat und die waren der Meinung, mit Behinderten zu arbeiten und gleichzeitig Veranstaltungen von Rassisten zu besuchen passt nicht zusammen. Inzwischen haben sie sich aber wohl auf einen Vergleich geeinigt.

Hier stimmt doch nichts.

die DDR

hat damit schon ein gar nichts zu tun, denn es handelt sich um einen Streit zwischen AG und AN. Genausogut könnte man die UNO, Bernd das Brot oder Mork vom Ork als Vergleich hinzuziehen.

Nur weil er eine Vorlesung besucht hat, wurde ihm gekündigt.

Eine Vorlesung zu besuchen steht jedem frei, nur dass Herr S. keine hält, weil er weder promoviert geschweige denn habilitiert ist. Hier geht es um eine Lesung. Textverständnis mangelhaft.

Mal sehen, ob dem entlassenen der Kündigungsschutz zugestanden wird.

Wie jedem AN steht es ihm frei, binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage einzureichen. Im Übrigen ist für eine ordentliche betriebliche Kündigung gar kein spezifischer Grund vonnöten.

Interessant auch, wie hat der Arbeitgeber davon Wind bekommen?

Interessant ist eher, warum diese Kündigung überhaupt irgendeinen Zusammenhang mit der Lesung haben soll. In der Kündigung selbst steht ganz sicher nichts davon.