Wie werden die Steuern in einer GbR entrichtet?

Hallo allesamt!

Für ein Projekt in meinem Physiotherapie Studium soll meine Gruppe einen Businessplan für eine Praxisgründung erstellen. Als Rechtsform haben wir die GbR (eigentlich PartG, aber nimmt sich ja im Prinzip nichts?) gewählt - aber da ich von BWL nicht so wahnsinnig viel Ahnung habe, stehe ich jetzt vor ein paar Kopfnüssen.

Jetzt erstmal zu dem, was ich verstehe:

  • eine GbR ist eine Personengesellschaft, muss also keine Körperschaftssteuer oder Soli (?) zahlen
  • da alle Gesellschafterinnen Freiberuflerinnen sind, entfällt auch keine Gewerbesteuer
  • wir müssen natürlich Einkommenssteuer zahlen, die in Abhängigkeit der persönlichen Steuerklasse entrichtet wird
  • Wir als Physio müssen bei unseren Leistungen keine Umsatzsteuer zahlen, da wir zu den Heilberufen gehören

So aber da hört mein Verständnis der Materie schon auf. Deshalb meine Fragen:

  • Wann wird denn die Einkommenssteuer gezahlt? Wird die pro Quartal vorausgezahlt, wie es bei Gewerbe- und Körperschaftssteuer wäre? Wird die dann für das Unternehmen komplett entrichtet?
  • Wie kann die Einkommenssteuer auf Steuerklassen basieren, wenn es doch um ein Unternehmen geht?
  • Welche Steuern müssen wir als Unternehmen mit Praxis noch entrichten?
  • Ist das, was wir an Steuern zahlen müssen, abhängig von den Leistungen, die wir anbieten? Also wenn wir z.B. eine Heilpraktikerin hätten, wäre die Besteuerung dann anders?

Vielen Dank schon mal fürs Durchlesen und Zeitnehmen!
LG Franzy

Steuern, Recht, Businessplan, Praxis, Unternehmensgründung, Rechtsform, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
T-Shirts, Comics/Zeichnungen und das Copyright - was darf man wirklich?

Huhu Community :)

Das Thema beschäftigt mich jetzt schon seit einer ganzen Weile... ich treibe mich ja viel auf Seiten wie DeviantART, Twitter, Facebook, etc. herum, wo sich auch viele Künstler, Fans, etc. tummeln. Dabei kommt es hin und wieder vor, dass ich auf Printseiten lande, wo Fans ihre Zeichnungen/Designs zu einem Film, Buch, Comic, Musical, etc. in irgendeiner Printform zum Verkauf anbieten, also als Shirts, Tassen, Mousepads, usw. Entweder durch einen Anbieter, oder mit ihrem eigenen Shop. Und eben nicht nur in “erahnter” Form, sondern gezielt und offensichtlich auf spezifische Werke und Schauspieler bezogen.

Hat sich die Rechtsform und das Copyright in den letzten Jahren so gravierend verändert?

Weil das irgendwie... ich mag sagen, komisch wirkt. Früher hieß es, man verstößt gegen das Copyright, wenn man so etwas gezielt veröffentlicht/verkauft. Heute stolpert man hinter jeder Ecke über solche Angebote. Aber das ist ja dann kein offizielles Merchandise? Gibt es bei derartigen “Fanartikeln” eine Sondergenehmigung/Ausnahme? Oder ist das nur in Deutschland so? Weil rückblickend handelt es sich ausschließlich um ausländische Anbieter, sprich aus USA, Canada, Japan, China, Korea, etc.
Vielleicht hat mir ja jemand eine Antwort darauf. Würde mich nämlich wirklich mal interessieren.

Vielen Dank im Voraus :)

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