Stadtverwaltung, Art des Unternehmens und Rechtsform

3 Antworten

Rathaus einer Stadt.

Die Stadtverwaltung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Stadt ist eine Gebietskörperschaft. Vertreten durch den Bürgermeister und die Stadtverwaltung.

Geochelone  30.05.2015, 10:36

Stadtverwaltung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Das stimmt nicht. Die Verwaltung ist ein (Exekutiv-)Organ der Gebietskörperschaft. Eine eigene Rechtspersönlichkeit hat die Verwaltung nicht. Sie handelt für die Stadt, Beispiel: Gemeinde Kleckersdorf, vertreten durch die Stadtverwaltung Kleinkleckersdorf - Ordnungsamt -.

Bund, Länder und Gemeinden sind Gebietskörperschaften. Und die Stadtverwaltung ist ein Organ der jeweiligen Kommune. Somit ist sie Teile einer Gebietskörperschaft.

Kein Unternehmen. Keine Rechtsform (jedenfalls keine nach BGB und co).