Sozialhilferechtliches Dreieck?

1 Antwort

Der Leistungsträger zahlt (zB die Kommune), der Leistungserbringer wird für Hilfe bezahlt (zB Werkstatt als Arbeitgeber für sozial abgehängte Menschen), der Leistungsempfänger erhält die Hilfe (zB die sozial abgehängten Menschen)