Rechtsformen von Einzelunternehmen?

2 Antworten

Hallo,

grundsätzlich stehen dir da verschiedene Rechtsformen zur Auswahl:

  1. Einzelunternehmen: Dies ist die einfachste und gebräuchlichste Rechtsform für Einzelunternehmer. Du führst dein Geschäft alleine und bist persönlich für alle finanziellen Verpflichtungen und Risiken haftbar.
  2. Eingetragener Kaufmann (e.K.): Als eingetragener Kaufmann kannst du dein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Dadurch erhältst du den Status eines Kaufmanns und unterliegst den handelsrechtlichen Bestimmungen. Du bist persönlich und unbeschränkt haftbar.
  3. Freiberufler: Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, zum Beispiel als Arzt, Anwalt oder Architekt, kannst du als Einzelunternehmer gelten. Freiberufler haben in der Regel keine besonderen gesetzlichen Vorschriften für die Rechtsform, unterliegen jedoch bestimmten berufsrechtlichen Regelungen.
  4. Kleingewerbe: Als Kleingewerbetreibender kannst du eine vereinfachte Buchführungsmethode anwenden und von einigen steuerlichen Erleichterungen profitieren. Diese Rechtsform ist in erster Linie für Unternehmen mit geringem Umsatz gedacht.

Liebe Grüße, KleinFerkel

Hey!

Also ein Einzelunternehmen ist bereits eine Rechtsform, deswegen gehe ich Mal stark davon aus das du Ein-Personen-Unternehmen meintest. Allein kannst du ein Einzelunternehmen, eine GmbH und eine AG gründen. Ich bin aber kein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Es lohnt sich sich bei der entsprechenden Behörde bzw. Wirtschaftskammer zu informieren.

Hoffe das konnte dir helfen.

Dein Modtastisch