Warum wird der mögliche Restgewinn einer OHG nach Köpfen aufgeteilt?

5 Antworten

Das ist ja nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewinnverteilung die nur greift, wenn nichts anderes geregelt wurde. In einem Gesellschaftsvertrag kann ja die Gewinnverteilung davon abweichend geregelt werden, ich glaube kaum, dass es noch Personengesellschaften ohne die Regelung der Gewinnverteilung in einem Gesellschaftsvertrag gibt.

Wird die Gewinnverteilung zwischen den OHG-Gesellschaftern nicht individuell im Gesellschaftsvertrag der offenen Handelsgesellschaft geregelt, kommt die gesetzliche Vorgabe des § 121 HGB zum Tragen:

Nach § 121 HGB erhält zunächst jeder OHG-Gesellschafter vom Gewinn der OHG vorab einen Betrag von 4 % auf seinen Kapitalanteil gutgeschrieben. Der Restbetrag wird nach Köpfen verteilt.

Der Gesetzgeber ist sicher mal davon ausgegangen, das jeder Gesellschafter sich in die Gesellschaft voll einbringt und mitarbeitet, daher wurde bei der Gewinnverteilung die Kapitalverzinsung vorweggenommen und der Rest wird eben gleichmässig verteilt, weil dies den persönlichen Einsatz entlohnen soll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Die Gewinnausschüttung einer OHG ist im § 121 Handelsgesetzbuch geregelt. Er schreibt vor, dass jeder Gesellschafter seine Einlage mit 4% verzinst bekommt, falls der Gewinn dafür nicht ausreichen sollte, muss ein entsprechend niedrigerer Zinssatz angesetzt werden. Sollte nach der Verteilung der 4% des Gewinn ein Überschuss bestehen, ist dieser nach Köpfen zu verteilen. Sollte ein Verlust im Geschäftsjahr entstanden sein, so ist dieser ebenfalls nach Köpfen unter den Gesellschaftern aufzuteilen." - https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Eigenkapital/Gewinnausschuettung.html

StruckByLight 
Fragesteller
 24.08.2018, 11:35

Ja, sowas habe ich auch gelesen aber da steht ja auch nicht wieso es nach Köpfen aufgeteilt wird

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Aaron63  24.08.2018, 11:41
@StruckByLight

Also bei den 4% geht es nach der Kapitaleinlage z. B. Edward hat 100.000 und Michael 150.000 eingebracht dann bekommt jeder 4 % von seiner Einlage und der Restgewinn wird dann auf die 2 verteilt.

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StruckByLight 
Fragesteller
 24.08.2018, 11:47
@Aaron63

Ja, das mit den 4% verstehe ich nur nicht wieso der Restgewinn gleichmäßig verteilt wird. Also nicht abhängig von der Kapitaleinlage oder sowas in der Art. Ich hoffe sie verstehen was ich damit meine.

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Petz1900  24.08.2018, 12:09
@StruckByLight

Das ist ja nur die gesetzliche Regelung.
Die Gesellschafter können im Gesellschaftvertrag eine andere Gewinnverteilung vereinbaren.
Gibt es aber keine andere Gewinnverteilung ist die gesetzliche Regelung anzuwenden, sonst eben nicht.

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Aaron63  24.08.2018, 12:33
@StruckByLight

Schon verstanden aber auf die Frage Wieso kann ich nur antworten "weil es gesetzlich vorgeschrieben ist" Tut mir leid wenn ich Ihnen nicht helfen konnte.

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Der Grundgedanke einer OHG ist, dass aller beteiligten Personen die gleiche Arbeit leisten, da jeder Gesellschafter als Vollhafter fungiert und die Gesellschaft vertreten kann. Dieser Grundgedanke der Gleichberechtigung ist auch der GbR als Vereinigung natürlicher und juristischer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen, nicht-unternehmerischen Ziel gemein. Da nun der Gesetzgeber auch gesehen hat, dass es Fälle geben wird, in denen einzelne Gesellschafter finanziell besser aufgestellt oder leistungsfähiger sind, erhalten diejenigen mit mehr Einlage eine Grundverzinsung hierfür - die Tätigkeit im Unternehmen wird aber von allen im gleichen Umfang wahrgenommen, sodass alle einen gleichen Anspruch auf den Restgewinn haben.

Welche die Gedanken der damaligen Gesetzgeber zu dieser Regelung geführt hat, weiss ich nicht. Aber das ist eben die gesetzliche Regelung, es steht jeder OHG frei, einen anders lautenden Gesellschaftsvertrag aufzustellen.

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