Kleingewerbe in e.K. Umwamdeln?

2 Antworten

Das Kleinunternehmen nach 19 UStG ist ein Steuererleichterungsverfahren hinsichtlich der MwSt. Das ist keine Unterform von Gewerbe und auch keine Rechtsform.

Dein Gewerbe ist wahrscheinlich als Einzelunternehmen angemeldet. Wenn dich als e. K. ins Handelsregister eintragen lassen willst, brauchst du einen Notar. Nur der kann den Antrag stellen. Wenn die Eintragung erfolgt ist, machst du eine Ummeldung beim Gewerbeamt.

Um zum eingetragenen Kaufmann (e.K.) zu werden, muss eine Eintragung ins Handelsregister vorgenommen werden. Beachte: Durch Eintragung ins Handelsregister wird man buchführungspflichtig.

Die Eintragung ins Handelsregister kann nur ein Notar vornehmen.

Nach erfolgter Eintragung ist diese dem Gewerbeamt mittels einer Gewerbeummeldung anzuzeigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter
wurzlsepp668  03.01.2020, 09:11

Durch Eintragung ins Handelsregister wird man buchführungspflichtig.

steht jetzt genau wo?

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Functional  03.01.2020, 11:34
@wurzlsepp668

Buchführungspflichtig ist nach § 238 HGB "jeder Kaufmann". Kaufmann ist/wird man nicht nur durch Handelsregistereintragung, bzw. man kann auch ohne HR-Eintrag kaufmännisch sein, der Eintrag im HR macht den Betrieb aber in der Regel zu einem Handelsgewerbe (und den Einzelunternehmer damit zum Kaufmann) nach § 1 HGB.

Kann mich auch vollkommen irren, in dem Fall gerne berichtigen.

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Functional  03.01.2020, 11:41
@Functional

Gerade noch mal geschaut, nach 241a HGB sind wohl tatsächlich generell alle Einzelkaufleute unter gewissen Bedingungen von der Buchführung befreit, egal ob eingetragen oder nicht. Hatte das wohl falsch in Erinnerung. Die Vermutung gerne noch mal bestätigen, dann nehme ich das zurück. :-)

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