Welche Rechtsform hat ein Vermessungsbüro das von einem ÖbVI gegründet wurde?
Ich muss das für meinen Praktikumsbericht wissen und habe während des Praktikums keine eindeutige Antwort bekommen, bis jetzt halt echt am verzweifeln.
Bitte nur ernstgemeinte, eindeutige Antworten, danke im vorraus
3 Antworten
Also die Rechtsform eines Betriebes ist erst einmal freigestellt.
Ob es nun eine GmbH, GbR, GmbH und Co KG oder sonst was wird liegt ausschließlich am Firmengründer und dessen Haftungsgrundsätzen.
Somit kann diese Frage hier nicht beantwortet werden.
Streng genommen kann jeder ein Vermessungsbüro eröffnen auch ein Bäcker. So kann auch umgekehrt ein Vermessungstechniker eine Bäckerei eröffnen.
Für die Firma und deren Rechtsstellung ist die Berufsbildung des Inhabers erst einmal egal.
Jetzt kommt das große ABER:
Nach verschiedenen Gesetzten hängen mit der beruflichen Bildung aber Tätigkeiten zusammen für die man sich verantwortlich zeigen darf.
So darf der Vermesser zwar eine Bäckerei eröffnen aber kein Brot backen, das darf nur ein Bäcker. Umgekehrt kann der Bäcker ein Vermessungsbüro eröffnen darf aber bestimmte Vermessungen nicht durchführen.
So, welche Rechtsform nun das Büro hat in dem du dein Praktikum gemacht hast, das steht evtl. auf der Homepage. (Wenn es eine gibt) Ansonsten hilft nachfragen.
Dafür müssen dann entsprechende Fachkräfte eingestellt werden.
Um zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu werden bedarf es nach den Vermessungsgesetzten der Länder einige Voraussetzungen. Erfüllt der Firmeninhaber diese Voraussetzungen nicht so kann er einen Ingenieur einstellen der diese Qualifikation hat. Somit kann das Vermessungsbüro auch Hoheitliche Tätigkeiten übernehmen für die dann der eingestellte Ingenieur die Verantwortung übernimmt.
Wenn ich es richtig verstehe nicht. Ein bestellter Ingenieur handelt im Rahmen seiner Bestellung eigenverantwortlich und muss für die Erfüllung der Aufgaben als ÖbVi eine Geschäftsstelle im Niederlassungsort einrichten. Diese Geschäftsstelle kann er auch einrichten im Rahmen einer Anstellung in einem Ingenieurbüro mit erlaubter Nebentätigkeit.
Ob das nun realistisch umgesetzt wird, dass sich ein Masteringenieur mit 2. Staatsexamen anstellen lässt ist eine andere Sache.
Nur kurz : Ein ÖbVI ist quasi eine Behörde.
Vielleicht mal nach "öffentliche Bestellung" suchen.
Einzelheiten müsste ich mir auch erst wieder mühsam anlesen ...
Er ist ein beliehener Unternehmer - ein Freiberufler, welcher auf Grund Ausbildung und Qualifikation die Ermächtigung zur Ausführung öffentlich- rechtlicher Aufgaben erhält.
Die Anforderung- kann evtl in den Bundesländern verschieden sein - weiss ich nicht. Könntest du evtl im Katastergesetz deines Landes finden.
Er hat kein Gewerbe, ist nichts ins Handelsregister eingetragen.
Als Einzelperson - ist er dann ein Einzelunternehmer, bei 2 ÖbVI - was hier vermutlich nicht der Fall ist - kommt es drauf an - mir nur als Partnerschaftsgesellschaft bekannt. Alle anderen Rechtsformen sind mir in der Sparte noch nicht untergekommen.
Aber wenn der Inhaber dem Praktikant die Frage bereits nicht beantworten kann - würde ich es hierbei belassen.
Nein,, beim ÖbVI muss zwingend der Inhaber die Voraussetzungen erfüllen oder das Büro erhält keine Zulassung.. Ein ÖbVi - der keinen Rechtsnachfolger mit Zulasssung findet - muss schließen. Ist nicht vergleichbar mit Meister.