Darf er das und ist der Kaufvertrag für die ohg wirksam?

3 Antworten

Im Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter kann ein Mitglied der oHG rechtsgültige Verträge schließen. Ob seine Mit-Gesellschafter da einverstanden sind, ist eine andere Frage.

Ob er das darf und ob der Kaufvertrag rechtsgültig ist, hängt von den Handelsregistereinträgen (Vertretungsbefugnisse) und/oder den Verträgen mit den anderen Gesellschaftern und/oder dem Umfang seiner Vollmachten ab. Ohne weitere Hintergrundinformationen kann deine Frage nicht beantwortet werden.

iQvaubewe1  21.09.2019, 14:47

Na, damit hast Du ihm doch schon geholfen. Eine "Kommt darauf an"-Antwort ist - von Mathematik mal abgesehen - doch meistens die korrekte Antwort.

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Nach der gesetzlichen Regelung sind grundsätzlich alle Gesellschafter der OHG einzelvertretungsbefugt, soweit es sich um ein gewöhnliches Geschäft handelt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.