Schützt ein Kaufvertrag vor dem Kauf eines potentiell geklauten Mopeds?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Du weißt, dass man Papiere für ein Fahrzeug benötigt und Du außerdem weißt, dass es keine Unbedenlichkeitsbescheinigung gibt, kannst Du Dich bei dem Kauf vermutlich nicht auf "gutem Glauben" nach §929, respektive §932 BGB stützen, nach dem Du annimmst, dass das Moped dem Verkäufer gehört. Du weißt es schlicht nicht und der Verkäufer kann es anscheinend nicht beweisen.

Sollte es sich später herausstellen, dass das Moped als gestohlen gilt, kann Dir der Besitz nach § 935 BGB

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.

streitig gemacht und das Moped an den eigentlichen Eigentümer zurückgegeben werden. Durch den Kaufvertrag hättest Du lediglich die Möglichkeit, die Kaufsumme vom Verkäufer zurückzuverlangen. Der §933 wird hier vermutlich nicht zünden, da der Verkäufer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt.

Mir persönlich wäre die Sache zu heiß. Ich würde Mopeds grundsätzlich nur mit ABE und/oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kaufen.

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4

Vor einem gestohlenen Fahrzeug schützt sich kein Kaufvertrag, da es weiterhin ein gutgläubiger Kauf ist. Er schützt dich nur davor dein ganzes Geld zu verlieren wenn die Karre sichergestellt wird und er vernünftig mit Ausweisnummer, Anschrift des Verkäufers etc. ausgefüllt ist.

Im Idealfall kauft man sowas NIE ohne Papiere. Höchstens mit einer vom Vorbesitzer angeforderten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei (da steht dann auch drin, wann und wo die Papiere als "verloren" gemeldet worden sind).

Alle die schreiben "Kann man einfach beim KBA beantragen" sollen es gefälligst selbst machen für die 30€. Problem ist nur, wenn irgendwann schonmal jemand die Papiere angefragt hat und das KBA abgelehnt hat (weil Reimport oder so) bekommst du nach über einem halben Jahr für 30€ das Schreiben, dass du keine KBA Papiere kriegst. Dann bleibt nur der Weg zum TÜV oder DEKRA für ein Vielfaches

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre und Repariere Kadett E, S51, FZS1000 und GSX400
Amtsschreck  02.02.2023, 07:38
da es weiterhin ein gutgläubiger Kauf ist.

Dadurch, dass er weiß, dass weder ABE noch Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen, ist es meiner Ansicht nach kein Kauf nach gutem Glauben mehr. Der Verkäufer kann anscheinend zudem den Eigentum am Moped nicht nachweisen.

0
Kyle01  02.02.2023, 09:04
@Amtsschreck

Nun rechtlich gesehen ist es aber (zumindest laut meinem Wirtschaftslehrer so), dass wenn ich etwas im guten Glauben kaufe, dass es nicht gestohlen und bin Ordnung ist, ein gutgläubiger Kauf ist.

Müsste für näheres die Unterlagen vom Unterricht damals raussuchen

1
Amtsschreck  02.02.2023, 09:51
@Kyle01

Die Definition lt. §932 BGB ist:

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

Wenn dem Käufer das Fehlen der Papiere und der Unbedenklichkeitsbescheinigung also bekannt sind, müsste er sich wenigstens den Kaufvertrag zeigen lassen. Ansonsten kann man ihm zumindest unterstellen, dass ihm bekannt ist dass, die Eigentumsverhältnisse zumindest unklar sind. Daraus ließe sich rechtlich vermutlich grobe Fahrlässigkeit ableiten, weil er trotzdem dem Kauf zugestimmt hat. Meiner Ansicht nach nichtmal mehr dünnes Eis.

1

Der Kaufvertrag ist zwar ein wichtiger Nachweis, auch für die Beschaffung neuer Fahrzeugdokumente. Doch für den Fall, dass das Fahrzeug tatsächlich mal gestohlen wurde, schützt er Dich nicht vor dem möglichen Verlust des Fahrzeugs. An einer gestohlen Sache kann kein Eigentum erworben werden. Mit dem Kaufvertrag als Nachweis hast Du allerdings die Möglichkeit, auf juristischem Wege Wertersatz vom Verkäufer zu erhalten.

ja der Kauf schützt dich- das du es nicht geklaut hast.

Aber ein Kaufbeleg ist dann kein Nachweis das es deines ist. Sollte es also geklaut sein und es kommt raus- musst du es an den wirklichen Eigentümer zurück geben.

ntech  01.02.2023, 19:40

So ist es!

0
pentaxer 
Fragesteller
 01.02.2023, 19:46

Ist es in dem Falle möglich, einen Wertersatz vom Käufer zu erhalten?

0
matrix791  01.02.2023, 19:49
@pentaxer

äh- wie mienst du das?

das der eigendliche Eigentümer dir Geld gibt, weil du es gekauft hast?

nein- wieso sollte ein Eigentümer geld dafür bezahlen um sein Eigentum wieder zu bekommen.

mal ein simples Beispiel: jemand klaut Dir dein Handy, er verkauft es kurze Zeit später für 100€ .

am nächsten Tag siehst du jemand mit deinem Handy, er würde es dir weider geben , für 100€ . würdest du es bezahlen ? bestimmt nicht, weil es doch sowieso deines ist.

0
pentaxer 
Fragesteller
 01.02.2023, 20:35
@matrix791

Das ist mir klar. Wie sieht es mit einer Rückerstattung aus?

0
matrix791  01.02.2023, 20:36
@pentaxer

das musst du dann , üper gericht mahen und dir das Geld von dem Eintreiben der dir das teil verkauft hat.

0

Ein Kaufvertrag ist immer hilfreich,

allerdings solltest du dir im Zweifelsfalle auch den Personalausweis zeigen lassen. Ein Vetrag mit "Iwan Iwanowitsch" ist nicht sehr hilfreich.

Kyle01  01.02.2023, 20:58

Bei vernünftigen Kaufverträgen ist daher ein Feld für die Ausweisnummer vorgesehen

1