Eidesstattliche Erklärung für Simson S51?

3 Antworten

Die Überprüfung, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist, erfolgt mittels einer Abfrage des zentralen Farzeugregisters durch die Zulassungsstelle, bevor diese eine neue Betriebserlaubnis auf Basis des TÜV-Gutachtens erteilt. Bei Bedarf kann sie eine selbst eine eidesstattliche Versicherung verlangen.

Es ist somit nicht Aufgabe des Prüfers, das vorab zusätzlich zu kontrollieren. Die Zulassungsstelle weiß schon, wie sie ihre Arbeit zu machen hat. Der Prüfer benötigt keine eidesstattliche Erklärung von dir, um den technischen Zustand des Fahrzeugs zu beschreiben.

Da diese Forderung absolut unüblich ist, gibt es dafür auch keine Vordrucke. Sollte der Prüfer irrtümlich weiter darauf beharren, kannst du ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle vorlegen, die unnötigen Kosten für die doppelte Abfrage solltest du dir danach vom Kundenservicecenter erstatten lassen.

Eine Eidesstattliche Erklärung entsprechend dem BGB kann man nur Amtspersonen (Beamten) gegenüber erklären. Soweit mir bekannt, gehören Prüfer technischer Überwachungsvereinen nicht dazu.
Aber Du hast die Sache ja inzwischen lösen können 😉👍

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4

Die musst du selber frei formulieren, als Beleg würde sich zusätzlich ein Kaufvertrag oder eine Nachfrage bei der Polizei anhand der Fahrgestellnummer anbieten.