Wie haftet eine GmbH, wenn sie insolvent ist?

4 Antworten

Hallo,

die GF haften normalerweise gar nicht, sondern nur die GmbH als "Juristische Person" und da das Vermögen (Bar-und Sachwerte) und eben die Gesellschaftsanteile der Gesellschafter.

Der Gf ist allerdings gesetzlich verpflichtet rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn er sieht, das die GmbH Zahlungsunfähig zu werden droht.

Das ist mal der Grundsatz.

Als Gf einer GmbH muß man jedoch immer aufpassen, das man nicht in strafrechtlich relevante Sachverhalte verwicklet wird, denn dann haftet auch der GF und unter Umständen sogar die Gesellschafter persönlich.

Die GmbH ist eine juristische Person und haftet alleine für sich. Das heißt, sie haftet mit ihrem Eigenkapital. Dazu gehört das Stammkapital sowie die Rücklagen.

CrossfireX123 
Fragesteller
 24.02.2019, 19:03

Danke für deine Antwort. Aber was passiert, wenn es keine Rücklagen gibt und das Stammkapital aufgebraucht wurde?

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Sie haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Durch die Insolvenzeröffnung ist die GmbH aufgelöst und wird am Ende des Verfahrens für gewöhnlich aus dem Handelsregister gelöscht.

Dies würde doch bedeuten, dass die GmbH zahlungsunfähig ist

Nicht unbedingt. Es gibt auch den Insolvenzeröffnungsgrund der Überschuldung.

FredForster  09.12.2020, 00:01

Sorry, aber so viel gaballten Unsinn n so wenigen Zeilen liest man selten.

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Ronox  09.12.2020, 01:00
@FredForster

Kommentare wie deinen hingegen häufig. Ich kann alles mit den entsprechenden Paragrafen belegen. Du auch?

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FredForster  09.12.2020, 01:21
@Ronox

Trollo, wennn hier überhaupt jemand ernsthaft Rechtsrat suchen würde, könnte ich auch aus dem Baumbach/Hueck - Kommentar zu §§ 35 ff GmbHG zitieren.

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Ronox  09.12.2020, 01:43
@FredForster

Aus einem Kommentar zu zitieren ist kein Rechtsrat. Denn das kann jeder. Mal abgesehen davon, haben die §§ 35 ff. GmbH nichts mit der im Raum stehenden Frage zu tun, da es dort um die Vertretung und Geschäftsführung geht (siehe allein schon amtliche Abschnittsüberschrift). Aber ich hab ja gerade sowieso nichts Besseres zu tun:

Sie haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Das ergibt sich aus der Rechtsfähigkeit der GmbH, wodurch sie natürlich auch im eigenen Namen Verbindlichkeiten eingehen kann und regulär mit ihrem Vermögen haftet, § 13 GmbHG. Was auch heißt, dass deine Antworten unten, sie hafte mit ihrem Stammkapital, grottenfalsch ist.

Durch die Insolvenzeröffnung ist die GmbH aufgelöst

§ 60 I Nr. 4 GmbHG

und wird am Ende des Verfahrens für gewöhnlich aus dem Handelsregister gelöscht.

§ 394 I 2 FamFG

Nicht unbedingt. Es gibt auch den Insolvenzeröffnungsgrund der Überschuldung.

§ 19 InsO

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FredForster  09.12.2020, 20:08
@Ronox

OMG, ich brauche keinen Nwrlich/Römermann, jede Textausgabe kann sogar sder Laie entnehmen (§§ 23f, 31 InsO) daß Antrag und Eröffnung dem HRG a n z u z e i -

g e n sind und eingetragen werden, was mit einer Löschung aber auch überhaupt nix zu tun.

Und was § 60 GmbHG anbetrifft: vor gefühlten 1000 jahren wurde durch die Eröffnung eines Konkursdbeschlusses die Gesellschaft aufgehoben, konnte aber nach Abschluß eines Zwangsvergleichs fortgesetzt werden. Mit Löschung aus dem HRG hat das überhaupt nix zu tun . Vlt. doch mal ins Gesetz gucken udes auch kaperen?

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Ronox  09.12.2020, 20:14
@FredForster

Ich sehe schon an deinem Vokabular, dass du juristisch nicht gebildet bist und nicht weißt, wovon du sprichst. Das wäre ja nicht schlimm, wenn du nicht so tun würdest als würdest du es besser wissen als ich, der das beruflich macht.

Natürlich wird auch die Insolvenzeröffnung in das Register eingetragen, das habe ich nicht in Abrede gestellt. Den Rest können du oder interessierte Dritte, an die die Antwort eigentlich gerichtet war, in den zitierten Paragrafen nachlesen.

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