Wer vertritt die GmbH bei einem Arbeitsgerichtstermin?

7 Antworten

Der Geschäftsführer und wenn der sich dünne gemacht hat, sind die Gesellschafter passivlegitiermiert, d.h. , sie dürfen zwar nicht für die Gesellschaft klagen, müssen sie aber vertreten, wenn die Gesellschaft verklagt wird

Das wird im Gesellschaftervertrag und bei der Bestellung des/der Geschäftsführer festgelegt und kann unterschiedlich sein.

Also der, der im Handelsregister als Vertretungsberechtigter eingetragen wurde, kann dieses Recht an andere abtreten. Wenn festgelegt wurde, dass nur zwei Berechtigte gemeinsam dieses Recht haben, sind zwei Unterschriften für die Vollmacht notwendig.

Wenn ein Geschäftsführer der ein anderer Vertreter dem Gericht gegenüber keine Vollmacht vorlegen kann (ggf. auf Antrag der Gegenseite), ist er nicht handlungsbefugt. Das kann dazu führen, dass ein Säumnisurteil ergeht oder Beweisanträge nicht berücksichtigt werden.

Geschäftsführer (kann muss aber nicht Gesellschafter sein, wird von Gesellschafterversammlung berufen) oder Bevollmächtigter oder Beispielsweise Prokurist. Die Gesellschafter haben sofern nich anders im Gesellschaftervertrag vorgegeben keinerlei Vertretungsbefugnis.

Der Geschäftsführer od die Person welcher der Geschäftsführer für den Termin Vollmacht erteilt .

der Geschäftsführer .....

wer soll die GmbH sonst vertreten?

die Gesellschafter haben nach außen keinerlei Geltung ...