Kann jemand mit einer EV der GF einer neuen UG werden?

3 Antworten

Die Frage hat Unsinkable ja schon beantwortet.

Aber wenn ich den Text so lese, kommt mir der Gedanke, daß es sich hier um eine geplante Firmenbestattung handeln könnte - so nach dem Motto: der GF hat ja schon die EV abgelegt - dem kann man nicht mehr ans Leder.

Solche Firmenbestattungen sind jedenfalls weder legal noch empfehlenswert. Die Staatsanwaltschaft ist da nämlich inzwischen ganz gut auf Draht. Ich sag's ja nur.

http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/firmenbestattung/

Das Stichwort wäre eine Gewerbeuntersagung. Wenn er die hätte, dann dürfte er nicht.

Es kann allerdings wenn es eng wird und um Haftungsfragen geht eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Gesellschafter dabei heraus kommen.

Das andere Problem kann bei der UG auch eine Unterkapitalisierung sein. Das hängt jetzt gar nicht von dem Fremd-GF ab. Sondern wegen der zu erwartenden Lohnkosten und der Anlaufkosten, verzögerter Einnahmen droht vielleicht Zahlungsunfähigkeit. Da ist Insolvenzrecht ja übel drauf.

Wobei der Gesetzgeber diese Unterkapitalisierung ja eigentlich mit der Einführung der UG in Kauf genommen hat. Was in der Rechtsprechung daraus wird ist mir jedenfalls noch nicht so klar.

Kann der Mann trotz seiner Schulden angestellter Geschäftsführer werden

Natürlich. Ein Offenbarungseid hindert ihn nicht daran, arbeiten zu gehen. "Angestellter Geschäftsführer" ist nichts anderes, als "angestellter Bäckereifachverkäufer".

Und selbst mit Vorstrafen kann er immer noch angestellt respektive bestellt werden, solange es sich bei der Vorstrafe nicht um eine Insolvenzstraftat (beispielsweise Insolvenzverschleppung) handelt, die innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig geworden ist; er insgesamt nach deutschem Recht voll geschäftsfähig (= kein Vormund, etc.) ist und ihm die Tätigkeit als Geschäftsführer auch nicht anderweitig untersagt wurde.