Geschäftsführer/Geschäftskonto obwohl negative Schufa?

3 Antworten

Der Inhaber des Kontos einer GmbH ist weder ein Gesellschafter noch der Geschäftsführer, sondern die GmbH selbst! Da eine GmbH keine Person ist, die selbst zur Bank laufen kann, um ein Konto zu eröffnen, muss eine vertretungsberechtigte Person diesen Antrag stellen. Wer vertretungsberechtigt ist, ergibt sich aus dem Handelsregister. Diese vertretungsberechtigte Person (in der Regel der Geschäftsführer oder ein Prokurist) kann aber auch eine weitere Person bevollmächtigen dies zu tun. Der Gesellschafter hat damit normalerweise nichts zu tun, es sei denn er ist gleichzeitig der Geschäftsführer.

Vertragspartner ist die GmbH und nicht der Geschäftsführer. Die privaten Schufa-Einträge oder die private Insolvenz interessiert nicht die Bank.

Bei einer Kapitalgesellschaft, also bei einer GmbH usw., muss es ein Konto geben, das auf den Namen der GmbH lautet.

Auf dieses Konto ist die Stammeinlage einzuzahlen.

Eine andere Frage ist, wer über dieses Konto verfügen kann.

Das muss mit dem Kreditinstitut vereinbart werden. Dafür gibt es üblicherweise eine Unterschriftskarte.

Über das Konto verfügen könnte der Geschäftsführer oder jeder andere Mitarbeiter. Das ist bei der Bank frei vereinbar.