Gründung eines Geschäftskonto der GmbH?

2 Antworten

Das Konto lautet weder auf den Gesellschafter, noch auf den Geschäftsführer. Das Konto ist ein Konto der GmbH. Bei den meisten Banken machen Schufaeinträge des Geschäftsführers nichts aus.

Die Vorschrift ist § 7 GmbHG, die Anmeldung zum Handelsregister. In der bestätigt der Geschäftsführer, das die Einlage zu seiner uneingeschränkten Verfügung steht.

http://www.foerderland.de/news/fachbeitraege/beitrag/wie-ist-das-eigentlich-genau-mit-dem-geschaeftskonto/grundlagen/

Der Geschäftsführer muss es zwingend eröffnen (bzw einer der Geschäftsführer) Das Konto läuft auch auf den Namen dieses sondern auf den Namen der Firma, die Schufa des Geschäftsführers wird überhaupt nicht aufgerufen. 

Irreversible187 
Fragesteller
 29.04.2015, 22:58

Danke vorab für die Antwort! Wissen Sie dies aufgrund eigener Erfahrung oder kann man dies irgendwo nachlesen?

VG

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