Warenentnahme GmbH Geschäftsführer?
Hallo zusammen. Folgendes Szenario: der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter einer GmbH (Einzelhandel Textil) nimmt sich privat Kleidung aus seinem Sortiment. Muss er die bezahlen? Wird das gesondert verbucht? Welche Möglichkeiten bestehen?
4 Antworten
Es gibt zwei Möglichkeiten (die ich kenne):
1. Er bezahlt sie wie jeder andere auch
Buchungssatz: Bank/Kasse/Forderung an Umsatzerlöse xxx,xx€ oder
2. Er entnimmt sie einfach so, dann muss dies wiefolgt verbucht werden:
Buchungssatz: Privatkonto (Entnahme) an Entnahme von Ware (oder ähnliches) und USt.
Und am Ende des Jahres wird das Privatkonto aufgelöst und ins Eigenkapital verbucht.
Sorry, du hast natürlich recht! Ich habe die GmbH gerade gedanklich als Einzelunternehmer eingestuft! Peinlich.
Natürlich können Kapitalgesellschaften dies nicht, lediglich Einzelunternehmer.
Danke für den Hinweis, peinlicher Fehler meinerseits!
Eine Entnahme, die nicht als Privatentnahme verbucht werden kann, weil es sich bei dem Entnehmer um einen Gesellschafter handelt, kann als vorweggenommene Gewinnausschüttung verbucht werden bzw. kann - bis zur Ausschüttzung - als Kredit verbucht werden und wird dann - bei Gewinnausschüttung - mit dem Gewinn verrechnet.
Da er nicht Eigentümer ist hat er die wahre zu bezahlen.Sonst kann man das auch als Diebstahl auslegen.
Vielen Dank. Wie ist das, wenn er auch Eigentümer wäre?
Das ist eine Privatentnahme. Das ist nichts anderes, als ob er Geld aus der Kasse nimmt.
Ist es legal und wenn ja, wie wird es verbucht? Es ist nur eine theoretische Frage, die gestern bei einem Gespräch aufgekommen ist und die mich interessiert.
erklär mal, großer Meister:
wie will eine juristische Person eine Privatentnahme tätigen?????
und der Gesellschafter kann ebenfalls keine Privatentnahme tätigen!
Mach doch bitte, bitte allen mal den Gefallen und halte dich aus steuerlichen Themen, von denen du NULL AHNUNG hast, raus!
Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
Ein Geschäftsführer schon... Der Herr möge auch Brillen verteilen.
Ein Geschäftsführer kann Privatentnahmen aus der GmbH tätigen?
klar, wenn du das sagst .......
eine GmbH hat KEINE private Sphäre, somit NIX Privatentnahmen!
Nein, dies ist nicht möglich. Ein Geschäftsführer einer GmbH, wie auch von einer AG oder KGaA, können keine Privatentnahnen tätigen.
ähm, Frage wie an derHans:
wie will eine juristische Person eine Privatentnahme tätigen? es gibt dort KEINEN privaten Bereich!
und der Gesellschafter KANN keine Privatentnehmen tätigen, da es sich um eine juristische Person handelt!