Wer soll Geschäftskonto eröffnen? Geschäftsführer oder Inhaber

1 Antwort

Mache Du das als Gesellschafter! Lasse das Konto nötigenfalls auf Deinen Namen laufen. Der Geschäftsführer sollte hier meiner Meinung nach nur eine Handlungsvollmacht (über das Konto) bekommen, die Du ihm nötigenfalls wieder entziehen kannst. Wenn es hier mal zu Problemen bzw. zu einer Kündigung des Geschäftsführers kommen sollte.

kernshaun 
Fragesteller
 25.03.2013, 22:10

Aber der Mitarbeiter von Sparkasse sagt, dass Geschäftsführer MUSS von Geschäftsführer geöffnet werden! wer das Geschäftsführer eröffnen ,kann selbst entscheiden? oder gibs etwa Regel?

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