Wer soll Geschäftskonto eröffnen? Geschäftsführer oder Inhaber
Hallo zusammen , habe ich alleine als Inhaber/Gesellschafter eine UG(haftungsbeschränkt) gegründet. Aber andere Leute als Geschäftsfüher lassen.
Es ist klar ,dass ich den Stammkapital übernehmen soll.
Frage: Wer sollt das Geschäftskonto eröffnen? Von mir(Gesellschafter ) oder von Geschäftsfüher ? Vielen Danke !
1 Antwort
Mache Du das als Gesellschafter! Lasse das Konto nötigenfalls auf Deinen Namen laufen. Der Geschäftsführer sollte hier meiner Meinung nach nur eine Handlungsvollmacht (über das Konto) bekommen, die Du ihm nötigenfalls wieder entziehen kannst. Wenn es hier mal zu Problemen bzw. zu einer Kündigung des Geschäftsführers kommen sollte.
Aber der Mitarbeiter von Sparkasse sagt, dass Geschäftsführer MUSS von Geschäftsführer geöffnet werden! wer das Geschäftsführer eröffnen ,kann selbst entscheiden? oder gibs etwa Regel?