Sind Entnahmen vom Geschäftskonto Einnahmen?

Hallo,

Wenn man als selbständiger aufstockend ALG2 bezieht und im Bewilligungszeitraum Geld von seinem Geschäftskonto auf das Privatkonto überweist um damit private Kreditkartenschulden oder private Versicherungen zu bezahlen, zählt das dann als Einnahme die vom ALG abgezogen wird?

Oder ist es einfach eine Verfügung über vorhandenes Vermögen, sofern es nicht die Erheblichkeitsgrenze überschreitet?

Das Geld auf dem Geschäftskonto stammt aus der Zeit bevor man ALG2 beantragt hat, aber noch aus dem laufendem Kalenderjahr, es ist also nicht im Bewilligungszeitraum zugeflossen.

Ich finde dazu nur dieses Urteil aus 2017 mit verweisen auf vorherige Urteile

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/191925?modul=esgb&id=191925&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Woraus sich folgende Leitsätze ergeben:

"1. Denn die Nichtberücksichtigung von Privateinnahmen als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II ergibt sich bereits aus der grundsätzlichen Erwägung, dass Privatentnahmen auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen beruhen und daher der Substanz entnommen werden. Sie sind als Rechnungsposten beim Betriebsvermögensvergleich (vgl. § 4 Abs. 1 EStG) nicht das Ergebnis unternehmerischer Tätigkeit und damit kein Einkommen. Solche sonstigen Privatentnahmen wirken sich nicht Einnahmen erhöhend aus, weil sie bereits bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden (s. hierzu Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2007 – L 26 B 422/07 AS ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. April 2008 – L 7 AS 5626/07 ER-B; vgl. auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Juli 2008 – B 14 AS 44/07 R ).

2. Privatentnahmen aus einem vom Leistungsempfänger geführten Unternehmen sind jedenfalls dann nicht als Einkommen iSv § 11 SGB II zu berücksichtigen, wenn im laufenden Geschäftsjahr kein Gewinn erwirtschaftet worden ist. In dieser Konstellation beruht die Entnahme allein auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen und beinhaltet ausschließlich einen Zugriff auf die Substanz des Unternehmens."

Leider widersprechen sich 1. und 2. wenn die Einnahmen aus dem gleichen Kalenderjahr sind.

Aus der Anlage EKS womit das Einkommen im Bewilligungszeitraum nachgewiesen wird, ist der Begriff "Entnahmen" gestrichen worden und es gibt nur noch "Entnahmen von Waren", das Job Center hat aber Einsicht in die Kontenbewegungen.

Gab es da eine Änderung oder ein neues Urteil? Weiß jemand mehr?

Politik, Recht, ALG II, Geschäftskonto, Wirtschaft und Finanzen
Taeglich Einahmen auf Konto einzahlen?Wasmuss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung der Bargeldeinnahmen vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen?

Einen schoenen guten Tag/Abend ihr lieben 🤗🙂Ich plane mich Mitte dieses Jahres als Kosmetikerin Selbstaendig zu machen ,dort werde ich viel mit Bargeld zu tun haben.Bei mir gibt es zudem die Besonderheit ,dass ich ein kostenlosses online Geschaeftskonto verwenden moechte wo es leider keine Bar Einzahlungsmoeglichkeit gibt .Ich muesste dann die Bar Einnahmen erst auf mein Privatkonto einzahlen(ich werde dafuer ein zweites Privatkonto eroeffnen, das nur fuer diesen Zweck bestimmt ist) und das Geld dann auf das Geschaeftskonto ueberweisen. Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet.Waere euch sehr ,sehr dankbar wenn Ihr mir bei folgenden Fragen helfen koenntet. Herzliche Gruesse an euch allen und einen schoenen Abend/Tag 😊🤗

1.Ist es zwingend erforderlich ,das ich am Ende jeden Arbeitstages alle Bar Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle oder reicht es wenn ich 1x monatlich oder 1x woechentlich die Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle?und muessen wirklich ALLE Bareinnahmen auf das Geschaeftskonto eingezahlt werden oder ist es rechtlich auch zulaessig,das ich nur die Ruecklagen fuer die Steuern einzahle und das restliche Geld"Bar" behalte?

2.Was muss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen,wenn ich nur einmal im Monat oder in der Woche den Verdienst von mehreren Arbeitstagen auf das Geschaeftskonto einzahlen moechte?

Muss ich dann im Verwendungszweck zb angeben : Bar Einnahmen vom Juli? ist es wenn ich das so angebe egal ob ich wirklich jeden Tag im Juli gearbeitet habe oder bekomme ich bei so einer ungenauen Angabe Aerger?

3.Muss ich im Verwendungszweck der Ueberweisung von den Bar Geldeinnahmen vom Privatkonto zum Geschaeftskonto zudem noch die Rechnungsnummern oder Barbeleg Beleg Nummern aller Einnahmen die mit der Ueberweisungsummme zusammenhaengen im Verwendungszweck der Ueberweisung eintragen ?Oder muss ich im Verwendungszweck eine neue Belegs Nr erstellen/angeben und diese dann auch im Kassenbuch bei allen Einnahmen in der Belegspalte angeben die mit der Ueberweisungs Summe zu tun haben? (Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet)

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