Taeglich Einahmen auf Konto einzahlen?Wasmuss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung der Bargeldeinnahmen vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen?

4 Antworten

Bitte tue Dir selbst den gefallen und spreche vor deiner Gründung mit einem Gründungsberater und mit einem Steuerberater.

Mache nicht den Fahler und spare an den falschen Ecken. Das erste was mir auffällt: Warum ein Online-Geschäftskonto? Bitte nicht nur weil Du keine Kontoführungsgebühr hast!? Spricht sonst noch etwas für diese Bank?

Was spricht gegen eine andere Bank (außer die Kosten)?

Wie Du das Geld einzahlst wird ein kleinstes Problem sein, wichtig ist das deine Buchführung stimmt, da Du zu einem bargeldintensiven Betrieb gehören wirst.

Angesichts der starken Verbreitung der bargeldintensiven Betriebe, auf die die Kassen-Nachschau abzielt, müssen der Unternehmer und sein steuerlicher Berater sich auf die Kassen–Nachschau vorbereiten und die nötigen Vorkehrungen treffen.

Die Kassen-Nachschau erfolgt unangekündigt. Deshalb muss die EÜR jederzeit so geführt werden, dass sie beanstandungssicher ist. Ein bargeldintensiver Betrieb mit retrogradem Kassenbericht hat bei der Kassen-Nachschau schlechte Karten. Es ist kennzeichnend für bargeldintensive Betriebe, dass die Prüfungsschwerpunkte auf der Erfassung der baren Erlöse liegen. Dort entstehen auch die Mehrergebnisse. Das aber kann und muss durch eine formell ordnungsgemäße EÜR verhindert werden.

Zudem würde ich Dir raten vor Anmeldung der Tätigkeit eine Idee im Rahmen eines Businessplan niederzuschreiben. Auch stellt sich die Frage, ob dir evtl. Fördermittel zur Gründung zustehen.

Idealerweise suchst Du einmal Rat.

Infos z.B. unter beraterstudio.de oder bei IHK/HWK

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Entweder engagierst Du Dir einen Steuerberater oder Du besuchst einen VHS-Kursus mit dem Thema "Grundlagen der Buchführung".

Deine Epistel durchzulesen ist mühselig. Aus allem, was Du da schreibst, vermute ich, daß Du zumindest im ersten Geschäftsjahr keine bilanzsichere Buchhaltung erstellen mußt, sondern mit einer einfachen Einnahmeüberschußrechnung hinkommst.

Wenn der Einzahler und Empfänger der selbe ist braucht gar nichts zu stehen, da der Empfänger ja weiss, wofür die Gelder bestimmt sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  1. ist wurstegal, was du mit dem physischen geld machst
  2. ist auch egal
  3. unwichtig

das physische geld juckt das finanzamt nicht, es geht um deine bücher