gesetzliche Nachschusspflicht in einer UG/GmbH?

1 Antwort

Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Nachschußpflicht, wenn das haftende Kapital gedeckt ist. Allerdings ist das deutsche Insolvenzrecht rigoros und mit dem österreichischen nicht zu vergleichen.

Im Allgemeinen rate ich von einer UG auch ab, da die Kosten gleich hoch zur GmbH sind, die UG aus der Gewinnrücklage zwingend in eine GmbH umgewandelt werden muss und es in Deutschland den Insolvenzgrund Überschuldung gibt. Faktisch ist jede UG ganz schnell überschuldet. Damit greift sofort eine Ermittlung wegen Insolvenzverschleppung.

Unterstellt der Insolvenzverwalter dem Eigentümer oder dem Geschäftsführer Vorsatz, kann es schnell zu Nachschußvorderungen kommen. Das ist bei einer GmbH eingegrenzt, weil hier keine Sonderregelungen genutzt werden.

Reicht das Kapital der Gesellschaft in Deutschland bei Insolvenz nicht für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, muss immer ein Strafverfahren gegen den Geschäftsführer eröffnet werden.

Für Details und belastbarere Aussagen rate ich aber immer, einen Anwalt dazu zu konsultieren.

Ausländern empfehle ich in Deutschland immer, sich mit dem Insolvenzrecht auseinander zu setzen. es hat seinen Grund, warum Deutsche bei der Gründung im Ausland immer zuerst nach der Abwicklung der Firma und der Insolvenzverfolgung fragen. Ausländer finden das immer lustig. Es hat aber einen Grund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
upcomingboss 
Fragesteller
 15.12.2020, 14:25

Zunächst vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!

Über die höheren Kosten und den Mehraufwand zB im Vgl. zu einem Einzelunternehmen bin ich mir durchaus bewusst. Meines Wissens nach muss die UG nicht zwingend in eine GmbH umgewandelt werden, es muss zwar so viel Kapital angehäuft werden, bis das Stammkapital für eine GmbH reicht jedoch kann die UG weiterhin bestehen bleiben. Oder irre ich mich hier komplett?

Thema Überschuldung: Ich hatte ohnehin nicht vor die UG mit einer Einlage von 1€ zu gründen, da dann die Insolvenz praktisch vorprogrammiert ist. Jedoch verfüge ich auch nicht über das nötige Kapital um eine GmbH zu gründen.

Weiters habe ich nicht vor, das Unternehmen gegen die Wand zu fahren und Schulden zu machen da ich mir damit eine Existenz aufbauen möchte, sollte aber doch etwas passieren, möchte ich nicht privat haften.

Thema Strafverfahren: Ist das nicht nur dann der Fall wenn ich die Insolvenz nicht rechtzeitig bzw. falsch anmelde? https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html

Ansonsten wäre die „beschränkte Haftung“ ja niemals beschränkt wenn man dann immer mit dem Privatvermögen haftet?

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PeterSaubert  15.12.2020, 15:10
@upcomingboss

Die Umwandlung der UG zur GmbH erfolgt zwingend durch die Zuführung des Gewinns zum Stammkapital. 25% des Gewinns nach Steuern müssen dem Stammkapital zugeführt werden.

Zum Thema Überschuldung empfehle ich einmal die Anforderungen zur Überschuldungsbilanz zu lesen. Dann wird auch klar, warum die UG schnell überschuldet ist. Das ist dann auch der Zugang zum Thema Strafverfolgung. Wir können dazu gern auch mal gerne telefonieren.

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