Das Stammkapital ist Eigentum der GmbH und darf nur zum Zweck der Geschäftstätigkeit verwendet werden, die im Gründungsvertrag benannt ist.
Die schnelle und einfache Antwort ist: Das bedeutet natürlich, dass wenn Kosten entstehen, weil die GmbH ihren Geschäftszweck ausübt, oder wenn Investitionen entstehen, weil die GmbH ihren Geschäftsweg ausübt, diese natürlich aus dem Stammkapital bezahlt werden können.
Die richtige Antwort ist: Faktisch werden Investitionen und Betriebsausgaben aber nicht aus dem Stammkapital bezahlt, weil sie aus dem Konto bezahlt werden. Das Stammkapital ist rechts und heißt Passiva. Das Konto ist links und heißt Activa. Die aktiver sind die gewöhnliche Geschäftstätigkeit. Aber natürlich gilt auch hier: Ausgaben dürfen nur getätigt werden, wenn sie den Geschäftszweck des Unternehmens betreffen. Ausgaben dürfen nicht getätigt werden, wenn sie privat motiviert sind.
Wenn Sie eine GmbH betreiben, lassen Sie sich bitte unbedingt die Funktion der Bilanz erklären. Das hat ganz wichtige Deutung für den Insolvenzfall und für die ordnungsgemäße Geschäftsführung. Im Zweifelsfall sprechen wir über Haftstrafen. Ich weiß, dass die meisten GmbH Geschäftsführer keine Ahnung haben, was in ihrer Bilanz steht. Es ist aber in Wahrheit gar nicht schwer. Man muss es wirklich nur verstehen.