Kündigung als Gesellschafter UG
Ich bin Gesellschafter einer UG (1000 EUR Stammkapital) und mit 150 EUR daran beteiligt. Der andere Gesellschafter ist Gleichzeitig der Geschäftsführer der UG und mit 850 EUR beteiligt. Neben der notariellen Gründungsurkunde existiert kein Gesellschaftervertrag.
Nach dem ich mehrfach versucht habe als Gesellschafter auszusteigen habe ich vor kurzem dem Geschäftsführer eine Kündigung aus besonderem Grund zugestellt da mir das Gesellschaftsverhältnis nicht mehr zumutbar ist (Keine Gesellschafterversammlung, Keine Informationen zur Geschäftssituation, keine Gewinnausschüttung, kein telefonischer Kontakt möglich, Sperrung Bankzugang, Verlegung Firmensitz ohne Mitteilung, usw.)
In meinem Kündigungsschreiben habe ich den Geschäftsführer mit Frist aufgefordert mir meine Kündigung zu bestätigen und die notwendigen Schritte zu veranlassen. Das Schreiben hat er unter Zeugen erhalten und mich kurz zurück gerufen. Seither gab es keinen Kontakt mehr und die Frist ist abgelaufen.
Ich möchte nur aus der Gesellschaft ausscheiden und keine weiteren Ansprüche stellen.
Momentan bin ich etwas ratlos was ich als nächstes tun soll?
1 Antwort
Du kannst dem anderen die Hölle heiß machen, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt. Am einfachsten fragst Du beim Registergericht nach und informierst das Finanzamt. Die werden sich die Information auf alle Fälle in die Akte hängen. Wenn der nämlich im Geschäftsbericht angibt es habe einen Beschluss über den Abschluss gegeben und dieser Beschluss ist nicht wirksam freut sich das Finanzamt schon manchmal.
Ansonsten ist es m.E. schwer aus einer Beteiligung raus zu kommen. Wenn der andere das nicht einmal geschenkt haben will, wer soll dann den Anteil übernehmen? Der steht ja im Handelsregister. Für eine Änderung braucht man einen Notar.
Von einem Anteil ohne Eigentümer habe ich noch nie was gehört. Das Ausscheiden von Gesellschaftern sollte aber auch in den Standardprotokollen geregelt sein. Einen zusätzlichen Vertrag ohne Hinterlegung beim Registergericht wäre für mich mindestens eigentümlich.
Das sind jetzt Gedanken im ganz allgemeinen, da würde ich eigentlich mit zum Anwalt gehen und Dir das auch raten. Wie bereits angedeutet könnte Dir vielleicht auch das Registergericht mit allgemeinen Hinweisen tatsächlich helfen. Hier in das Forum gehört so eine spezielle Frage m.E. nicht.