Kündigung als Gesellschafter UG

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Du kannst dem anderen die Hölle heiß machen, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt. Am einfachsten fragst Du beim Registergericht nach und informierst das Finanzamt. Die werden sich die Information auf alle Fälle in die Akte hängen. Wenn der nämlich im Geschäftsbericht angibt es habe einen Beschluss über den Abschluss gegeben und dieser Beschluss ist nicht wirksam freut sich das Finanzamt schon manchmal.

Ansonsten ist es m.E. schwer aus einer Beteiligung raus zu kommen. Wenn der andere das nicht einmal geschenkt haben will, wer soll dann den Anteil übernehmen? Der steht ja im Handelsregister. Für eine Änderung braucht man einen Notar.

Von einem Anteil ohne Eigentümer habe ich noch nie was gehört. Das Ausscheiden von Gesellschaftern sollte aber auch in den Standardprotokollen geregelt sein. Einen zusätzlichen Vertrag ohne Hinterlegung beim Registergericht wäre für mich mindestens eigentümlich.

Das sind jetzt Gedanken im ganz allgemeinen, da würde ich eigentlich mit zum Anwalt gehen und Dir das auch raten. Wie bereits angedeutet könnte Dir vielleicht auch das Registergericht mit allgemeinen Hinweisen tatsächlich helfen. Hier in das Forum gehört so eine spezielle Frage m.E. nicht.