Gesellschafter einer UG als Student werden?

1 Antwort

1. Vor der Eintragung im Handelsregister ist die Gesellschaft rechtlich nicht existent.

2. Mit der Eintragung, wird die Gesellschaft rückwirkend auf den Notartermin zu Gesellschaft, aber für die Zeit zwischen Notartermin und Handelsregistereintragung, sid Ihr persönlich haftbar.

3. Zahlungen vor dem Notartermin sind nicht möglich, weil ihr zu der Zeit noch keine existente Gesellschaft habt. Ohne Notarvertrag gibt es auch keine Möglichkeit ein Konto zu eröffnen. 

4. Die Stammkapitaleinzahlung muss auf ein Konto der Gesellschaft erfolgen.

5. Auszahlungen vor Notarvertrag gehen somit auch nicht.

Oentr 
Fragesteller
 26.08.2015, 10:09

Das hatte ich dann wohl falsch formuliert. Trotzdem danke für die Antwort.

Die Gesellschaft ist existent, im Handelsregister eingetragen und wird momentan nur durch den Geschäftsführer vertreten, er besitzt somit 100%. Meine Frage bezieht sich auf den Erwerb der 40% davon.

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wfwbinder  26.08.2015, 18:05
@Oentr

Ab Notarvertrag gehören Dir die 40 %. Du kannst den Kaufpreis auch vorher entrichten.

Wenn einer von Euch beiden Gesellschaftern Geld aus der GmbH bekommt (egal ob Gehalt, den Kaufpreis für etwas, eine Gewinnausschüttung) muss immer ein Vertrag, oder ein Gesellschafterbeschluss vorliegen. Sonst könnte es verdeckte Gewinnausschüttung sein.

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