Gesellschafter einer UG als Student werden?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Hintergrundinformationen: -18 Jahre alt -Student ab Oktober -Beziehe Kindergeld, kein Bafög -Ich werde einen Anteil von 40% der UG erkaufen und mich dementsprechend beteiligen -UG wird aus 2 Personen bestehen: 1 Geschäftsführer(gleichzeitig Gesellschafter) und mir (Gesellschafter) -Der Geschäftsführer wird ein Gehalt beziehen, ein niedriges. Dieses genügt, da er ein weiteres Unternehmen leitet, durch das er sich finanziert. -Ausserhalb der gesetzlichen Rücklage von 25%, werden wir weitere 45% des Umsatzes im Geschäftskonto einbehalten, um Equipment und Büro zu finanzieren etc. pp. -Gewinnausschüttungen bzw. Löhner werden lediglich 30% des Umsatzes umfassen -Ich werde unter 20 Stunden in der Woche arbeiten
Meine Fragen: 1.was muss ich beachten, anmelden und generell tun (aus gesetzlicher Sicht, steuern etc.), wenn ich: -Meine 40% einzahle, vor Termin beim Notar -Anfange Geld zu beziehen
Informationen zu Sozial- Kranken Versicherungen etc sind mir bekannt.
Ich freue mich auf eure kompetenten Antworten.
1 Antwort
1. Vor der Eintragung im Handelsregister ist die Gesellschaft rechtlich nicht existent.
2. Mit der Eintragung, wird die Gesellschaft rückwirkend auf den Notartermin zu Gesellschaft, aber für die Zeit zwischen Notartermin und Handelsregistereintragung, sid Ihr persönlich haftbar.
3. Zahlungen vor dem Notartermin sind nicht möglich, weil ihr zu der Zeit noch keine existente Gesellschaft habt. Ohne Notarvertrag gibt es auch keine Möglichkeit ein Konto zu eröffnen.
4. Die Stammkapitaleinzahlung muss auf ein Konto der Gesellschaft erfolgen.
5. Auszahlungen vor Notarvertrag gehen somit auch nicht.
Ab Notarvertrag gehören Dir die 40 %. Du kannst den Kaufpreis auch vorher entrichten.
Wenn einer von Euch beiden Gesellschaftern Geld aus der GmbH bekommt (egal ob Gehalt, den Kaufpreis für etwas, eine Gewinnausschüttung) muss immer ein Vertrag, oder ein Gesellschafterbeschluss vorliegen. Sonst könnte es verdeckte Gewinnausschüttung sein.
Das hatte ich dann wohl falsch formuliert. Trotzdem danke für die Antwort.
Die Gesellschaft ist existent, im Handelsregister eingetragen und wird momentan nur durch den Geschäftsführer vertreten, er besitzt somit 100%. Meine Frage bezieht sich auf den Erwerb der 40% davon.