Inhaber oder Geschäftsfüher beim Kleingewerbe bzw Einzelunternehmen?

3 Antworten

Streng formell betrachtet, bist du als "operativ Verantwortlicher" bei einem/einer GmbH - Geschäftsführer, AG - Vorstand, KG - Komplementär, Einzelunternehmen - Inhaber. Den CEO gibt es im deutschen Firmenrecht nicht, er stammt aus dem Angelsächsischen und ist am ehesten mit dem Vorstandsvorsitzenden einer AG vergleichbar, aber auch mit dem Geschäftsführer einer GmbH. In der Praxis laufen diese Bezeichnungen aber oft durcheinander, auf den Visitenkarten stehen dann die unterschiedlichsten Dinge bis hin zum "Manager", "Managing Director", "CEO" "President & CEO", "Geschäftsführender Gesellschafter" usw. Konkret auf deine Frage bezogen, kannst du dich darum auch "Geschäftsführer" nennen. Ich persönlich würde aber "Inhaber" vorziehen, das in meinen Ohren durchaus mindestens gleich gut klingt.

Man darf, aber es macht einen merkwürdigen (unprofessionellen) Eindruck, denn man ist es eben nicht. Bei einem Einzelunternehmen gibt es so etwas gar nicht. Der Gewerbetreibende ist das Unternehmen ! Ist es dir denn wichtig, wie du dich nennst ?

PS: Der Begriff des "Kleingewerbes" stammt auch aus dem Steuerrecht (§ 19 UStG) und ist keine Rechtsform.