Darf ein bevollmächtigter Geschäftsführer sich auch Geschäftsführer nennen?

5 Antworten

Eine Bestellung zum GF geht nicht per Vollmacht, sondern über GF-Vertrag und Eintragung ins Handelsregister. Solange er da nicht drin steht, kann er sich auch nicht GF nennen.

GmbH-Geschäftsführer werden per Gesellschafterbeschluss ernannt, was dann vom Notar beim Handelsregister angemeldet und dort eingetragen wird.

Was steht denn im Handelsregister?

"per Vollmacht zum Geschäftsführer" Was soll das für ein Konstrukt sein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Entweder man ist Geschäftsführer (Eingetragen ins Handelsregister) oder man ist kein Geschäftsführer.

Dann gäbe es da noch das Prokura. Muss auch eingetragen werden, gilt aber schon, wenn es erteilt wurde. Damit darf man sich Prokurist nennen.

Die Frage ergibt keinen Sinn.

Hat hier jemand vom Geschäftsführer eine Generalvollmacht bekommen? Dann bleibt die Person in der Position wo sie war und wurde deswegen ja nicht zum Geschäftsführer bestellt.